Neue Regelungen für den Datenschutz rücken näher

Die Regierungskoalition will das Datenschutzrecht modernisieren und vereinfachen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die langjährigen Pläne der Regierungskoalition, das Datenschutzrecht zu modernisieren und zu vereinfachen, sollen in dieser Legislaturperiode endlich konkretere Formen annehmen. Dass dies jedoch alles andere als leicht ist, zeigte sich auf einer Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung Anfang der Woche in Berlin. Nicht nur das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen geändert werden, auch die Regelungen für die Neuen Medien, wie sie etwa im Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag getroffen wurden, stehen zur Debatte.

Eine grundlegende Reform aus einem Guss hätte dieses unübersichtliche Geflecht vereinfachen können. Nach jahrelangem Hin und Her bleibt davon jetzt nur noch eine deutlich schwieriger abzustimmende Kaskade von Gesetzesänderungen übrig. Eine für Telekommunikation, Teledienste, Mediendienste und Rundfunk einheitliche Regelung des Datenschutzes wird wohl nur schrittweise realisiert. Das Telekommunikations-Richtlinienpaket der Europäischen Union fordert die inzwischen eingeleitete Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bis Oktober dieses Jahres. Bis Ende des Jahres soll ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes folgen. Kurz danach ist ein Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit sowie Mitte 2004 die Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes geplant.

Die Gesetzesänderungen sollen auch eine bessere Akzeptanz des Datenschutzes bewirken. In der Praxis gäbe es derzeit in vielen Bereichen Widersprüche und Vollzugsdefizite, kritisiert der Kasseler Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Alexander Roßnagel. So etwa bei der Vertragsgestaltung, der Einwilligung in die Verwendung von Daten, der Datenvermeidung, dem Recht auf Auskunft und Unterrichtung der Betroffenen sowie im Umgang mit Bestands- und Verkehrsdaten.

Die neuen Gesetze müssten erreichen, dass sich Datenschutz für die Wirtschaft lohnt, fordert Roßnagel. Fehlender Datenschutz müsse für die Unternehmen schädlich sein. Noch würde die Wirtschaft die Nutzer durch mehr oder weniger „sanften Druck“ zur Einwilligung in die Datenverarbeitung zwingen. Er fordert deshalb in allen Bereichen die uneingeschränkte Durchsetzung des Opt-In-Prinzips. Ein Datenschutzauditgesetz könnte hierbei hilfreich sein.

Außerdem müsse der Bürger klar erkennen können, an welche Datenschutzaufsicht er sich zu wenden hat, fordert Roßnagel. Derzeit herrscht mindestens eine doppelte Aufsicht: 16 verschiedene Aufsichtsstellen kontrollieren den Mediendatenschutz. Für den Telekommunikationsdatenschutz ist die Regulierungsbehörde zuständig, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert wiederum die Behörde. Mediendienste werden von den Ländern kontrolliert, Teledienste vom Bund. Die Folge: Bietet ein Medienunternehmen unterschiedliche Dienste wie Rundfunk, eine Homepage oder einen E-Mail-Newsletter an, wird es von mehreren Behörden kontrolliert.

Martin Cronenberg, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, stellte auf der Berliner Tagung die aktuellen Leitlinien für ein künftiges „Elektronische-Medien-Datenschutzgesetz“ (EMDSG) vor, das einige dieser Probleme klären soll. Ziel sei es, die Medienordnung zwischen Bund und Ländern zu entflechten. So soll das EMDSG einheitliche Datenschutzregeln für Tele- und Mediendienste finden. Von der zunächst anvisierten Freiwilligen Selbstkontrolle im Mediendatenschutz ist das Bundeswirtschaftsministerium wieder auf Wunsch der Länder abgerückt. Die Staatskontrolle bleibe „im vollen Umfang“ erhalten, sagte Cronenberg.

Vor allem Datenschützer zeigten sich damit unzufrieden, dass der Telekommunikationsbereich weiterhin extra geregelt wird. Peter Büttgen, Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten, sprach sich dafür aus, den Datenschutz aus dem neuen Telekommunikationsgesetz herauszunehmen und in einem eigenen Gesetz zu regeln. Auf diese Weise könne man die datenschutzrechtlichen Regelungen künftig leichter an veränderte technologische Gegebenheiten anpassen. Auch dieser Vorschlag scheitert an dem eng gewordenen Zeitrahmen: Ein entsprechendes Artikelgesetz lässt sich laut dem zuständigen Vertreter aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Gerold Reichle, bis Ende Oktober nicht mehr verwirklichen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anm)