Neue Runde bei AOL vs. Telekom

AOL klagt gegen den Sonntags-Pauschaltarif ISDN-XXL der Telekom; der rosa Riese darf den Tarif aber wohl vorerst einführen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bereits Ende Mai hatte AOL-Sprecher Frank Sarfeld im Gespräch mit c't den Sonntags-Pauschaltarif ISDN-XXL der Telekom scharf kritisiert. Nun gehen die Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Telekom und ihrem Internet-Konkurrenten AOL Deutschland in eine neue Runde – diesmal wieder vor Gericht. AOL hat gegen den neuen Telekom-Tarif XXL, der gegen einen monatlichen Aufpreis kostenloses Telefonieren und Internet-Surfen an Sonn- und Feiertagen erlaubt, Klage eingereicht, bestätigte Sarfeld. Nach Auffassung von AOL räumt die Telekom ihrer Tochter T-Online und den Konkurrenten nicht – wie von der Regulierungsbehörde gefordert – die gleichen Nutzungsmöglichkeiten für den Tarif ein. Einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, der die Einführung des XXL-Tarifs durch die Telekom erst einmal ausgesetzt hätte, konnte AOL allerdings wohl bislang nicht durchsetzen.

Nach Lage der Dinge sei das XXL-Angebot nur von T-Online zu realisieren, meinte Sarfeld. Die Telekom übermittle wichtige Kunden-Daten für die Nutzung des Angebots wegen des Geschäftsgeheimnisses nicht an Konkurrenten. T-Online erhalte diese Daten aber offensichtlich. Die Telekom hatte allerdings schon früher gegenüber c't diese Vorwürfe zurückgewiesen: Informationen darüber, wie beispielsweise AOL seinen Kunden ein XXL-Angebot unterbreiten könne, habe man bereitwillig herausgegeben. Das Problem liege wohl darin, dass AOL diese Informationen nicht entsprechend "auseinanderpfriemeln" könne, erklärte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek Ende Mai.

Unterdessen hat AOL beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die der Telekom und T-Online mehrere Werbeaussagen zu dem ab 1. Juni geltenden Tarif T-Online Eco untersagt. Der Tarif kostet bei einer Grundgebühr von acht Mark im Monat "ab 2,9 Pfennig pro Minute", wobei zwei bisher enthaltene Freistunden entfallen. T-Online darf nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes nicht mehr behaupten, dass der "Eco-Tarif drastisch reduziert" sei sowie gegenüber dem bisherigen Tarif eine Ersparnis von 40 Prozent bedeute. Erst am Donnerstag war AOL auf Initiative der Telekom mit 200.000 DM Ordnungsgeld belegt worden, weil es trotz Verfügung weiter mit dem Namen "der Premium-Onlinedienst" geworben hatte. (jk)