Neue Sammelklage von Intershop-Aktionären in den USA

Der Jenaer E-Commerce-Spezialist habe die Geschäftsentwicklung in den USA positiver dargestellt als sie war.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Nach dem dramatischen Kurseinbruch der Aktie der Jenaer Intershop AG haben Anwälte nach eigenen Angaben eine Sammelklage von Aktionären gegen das Software-Unternehmen in den USA eingereicht. Sie sei Ende Februar bei Intershop in San Francisco vorgelegt worden, teilten die Kanzleien Shalov Stone & Bonner und Rotter am Donnerstag in München mit. Unternehmenssprecher Heiner Schaumann bestätigte dies zunächst nicht. "Uns liegt bisher nichts vor", sagte er auf Anfrage.

Zurzeit gibt es nach seinen Angaben nur eine Aktionärsklage gegen das Unternehmen, bei der sich ein Anwalt aus Deutschland selbst vertritt. Intershop hatte nach einer Umsatz- und Gewinnwarnung für das vierte Quartal 2000 den Kontakt zu Aktionärsvertretern in Deutschland gesucht.

Die Kanzleien warfen dem Software-Hersteller vor, von Mai 2000 bis Januar 2001 die Marktstellung von Intershop in den USA positiver dargestellt zu haben als sie war. Intershop habe bereits im Mai gewusst, dass die in der Öffentlichkeit verbreiteten Umsatz- und Gewinnprognosen für die weiteren Quartale nicht erreicht würden. In dieser Zeit habe die Software-Firma führende Mitarbeiter in den USA verloren. Immer mehr Kunden hätten Zahlungen mit Hinweis auf Probleme bei der Software-Implementierung verweigert.

Schaumann sagte, die Geschäftsentwicklung von Intershop habe im ersten Halbjahr 2000 über Plan gelegen. Wegen guter Umsätze auch in den USA seien im zweiten Quartal schwarze Zahlen geschrieben worden. Erste Signale für eine Rezession in der IT-Branche hätten sich erst viel später abgezeichnet.

Nach dem Börsen-Debakel zu Jahresbeginn hatte es immer wieder Klage-Drohungen gegen Intershop gegeben. Die Intershop-Mitteilung zur Umsatz- und Gewinnwarnung Anfang Januar war vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel routinemäßig geprüft worden. Das Bundesamt hatte keine Pflichtverletzung des Unternehmens festgestellt. (dpa) / (jk)