Neues Recht für E-Commerce und Versandhandel vorerst gestoppt

Der deutsche Bundesrat hat das neue Fernabsatzgesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit vorläufig gestoppt.

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Der deutsche Bundesrat hat am heutigen 19. Mai das neue Fernabsatzgesetz, welches vom deutschen Bundestag am 13. April beschlossen wurde, an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz, das neue Rahmenbedingungen für den Einkauf per Katalog, Telefon oder Internet schaffen soll, kann somit nicht wie geplant am 1. Juni 2000 in Kraft treten. Es geht nun in die Vermittlung und ist damit zunächst auf Eis gelegt – für seinen weiteren Weg wurden noch keine Termine genannt. Verbraucherschützer hatten es nach seiner Verabschiedung im Bundestag als "Meilenstein" begrüßt.

Der Widerspruch der Bundesländer – vor allem des Landes Hessen – gegen den Gesetzentwurf des Bundestags entzündete sich vor allem an Bedenken des Buchhandels gegen die im Gesetz enthaltene Verpflichtung der Händler zur Übernahme von Rücksendungskosten. Diese Bestimmung würde es Kunden ermöglichen, jede per Brief, Telefon, Web oder E-Mail bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung auf Kosten des jeweiligen Händlers zurückgehen zu lassen. Der Buchhandel sieht dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten auf sich zukommen und beschwört die Schreckensvision vom deutschen Versandbuchhandel als einer riesigen Leihbücherei, bei der Kunden gewünschte Bücher bestellen, lesen oder kopieren und dann wieder zurückschicken, ohne auch nur die Versandkosten dafür tragen zu müssen.

Schon jetzt liege die Rücksendequote im einschlägigen Versandhandel, wie es im Antrag Hessens für den Bundesratsbeschluss hieß, bei fünf bis zehn Prozent. Für Buchhändler sei eine weitere Belastung mit Rücksendekosten deshalb nicht zu verkraften. Sie sollten das Rückporto nur tragen müssen, wenn sie sich dazu selbst gegenüber ihren Kunden ausdrücklich vertraglich verpflichtet hätten. Der Bundesrat, der dem hessischen Beschlussantrag folgte und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrief, beabsichtigt nun, eine Ausnahmeregelung für den Buchhandel durchsetzen.

Bereits anläßlich des Bundestagsbeschlusses hatte der Bundesverband der Versandbuchhändler Front gegen das neue Gesetz gemacht. Nach dem Bundesratsbeschluss veröffentlichte jetzt der Börsenverein des deutschen Buchhandels sehr schnell eine Stellungnahme, in der er das einstweilige Scheitern des Gesetzentwurfes begrüßte.

Eine Sprecherin des beim Fernabsatzgesetz federführenden Justizministeriums äußerte Überraschung angesichts der Bundesratsentscheidung. Ihren Aussagen zufolge war das uneingeschränkte und kostenlose Rückgaberecht, das im Gesetzentwurf verankert ist, erst auf Betreiben der Länder in die Novelle aufgenommen worden.

Das Fernabsatzgesetz soll eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz bei Online- und Telefongeschäften umsetzen. Das Ziel dieses Vorstoßes der Europäischen Union besteht darin, das allgemeine Vertrauen in den elektronischen Handel zu stärken. (psz)