Neues Signaturgesetz tritt in Kraft
Nach langem Hin und Her löst heute das neue deutsche Signaturgesetz (SigG) die bisher geltenden Bestimmungen von 1997 ab.
Nach einigem Hin und Her tritt heute das neue deutsche Signaturgesetz (SigG) in Kraft. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz bereits Anfang MÀrz zugestimmt [1] hatte, löst es heute das bisher geltende Signaturgesetz von 1997 ab.
Im Wesentlichen soll das neue Signaturgesetz die EU-Richtlinie [2] zur digitalen Signatur umsetzen. GroĂe Ănderungen gibt es nicht; neben den neu eingefĂŒhrten Haftungs- und BuĂgeldvorschriften kann der Gesetzgeber jetzt zwischen normalen, "fortgeschrittenen" und "qualifizierten" elektronischen Signaturen unterscheiden, was anhand der Zertifizierungen festgemacht wird.
Das eigentliche Ziel, die elektronische Signatur der handschriftlichen gleichzusetzen, muss allerdings mit diversen Neuregelungen im Privatrecht umgesetzt werden. Das neue Gesetz schafft lediglich die Grundlage, um ein solches Vorhaben zu realisieren. Beispielsweise haftet gemÀà diesem ein Trust Center fĂŒr SchĂ€den, die dadurch entstanden sind, dass ein Dritter auf sein Zertifikat vertraut hat. (pab)
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[2] https://www.heise.de/news/EU-Minister-beschliessen-digitale-Signatur-16820.html
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