Neues Urheberrecht verteuert Scanner

Die am 14. September in Kraft getretene Änderung des Urheberrechts wird voraussichtlich schon bald zu steigenden Preisen bei diesen Geräten führen

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Von
  • Tim Gerber

Die am 14. September in Kraft getretene Änderung des Urheberrechts, wonach nun auch Scanner mit einer Seitenleistung von weniger als zwei pro Minute mit einer pauschalen Urheberrechtsabgabe belegt werden, wird schon bald zu steigenden Preisen bei diesen Geräten führen. Der Termin und die konkrete Höhe der Zahlungen stehen aber noch nicht fest; darüber verhandeln der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und die Verwertungsgesellschaften VG Wort sowie Bild und Kunst noch.

Die Verhandlungspartner haben sich kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes zu ersten Sondierungsgesprächen getroffen; ein Verhandlungsergebnis blieb dabei in weiter Ferne. Man kann aber davon ausgehen, dass Hersteller und Importeure schon jetzt damit beginnen werden, Rücklagen für die auf sie zu kommenden Zahlungen zu bilden und zu diesem Zweck vorsichtig anfangen, die Preise zu erhöhen. Bereits im Handel befindliche Geräte sind von der Abgabe nicht betroffen.

Die Herstellerseite will bei den Verwertungsgesellschaften mit Rücksicht auf ihre längerfristigen Verträge und bereits gedruckte Kataloge eine Übergangsfrist für die Einführung der Abgaben erwirken. Die Bundesregierung habe der Wirtschaft das Gesetz kurzfristig "einfach vor die Füße geworfen", ohne Rücksicht auf deren Belange zu nehmen, hieß es. Dafür müssten nun wenigstens die Verhandlungspartner ein Einsehen haben. Auch bezüglich der Höhe lägen die Vorstellungen "noch weit auseinander".

Für Scanner oberhalb der Zwei-Seiten-Grenze galt bislang der halbe gesetzliche Satz, 37,50 DM pro Gerät, ohne Rücksicht auf die Farbfähigkeit der meisten Scanner, für die das Gesetz sogar 150 DM vorsieht. Dass diese Unterscheidung veraltet ist, sehen auch die Verwertungsgesellschaften ein. Bislang uneinsichtig zeigte man sich aber gegenüber dem Argument, dass eine Abgabe von 37,50 DM auf ein Gerät der 120-Mark-Klasse unverhältnismäßig erscheint, und verlangt nun auch für die neu hinzugekommen Langsam-Scanner diesen Betrag.

Auf die Herstellerverbände kommen also harte Verhandlungen zu, die obendrein möglichst schnell abgeschlossen sein müssen, um die auf die Mitgliedsfirmen zukommenden Mehrbelastungen kaufmännisch kalkulierbar zu machen. Man werde aber um eines schnellen Verhandlungsabschlusses Willen keine ungünstigen Tarife akzeptieren, hieß es aus Kreisen der Unterhändler, die sich wegen der laufenden Verhandlungen sonst noch bedeckt halten wollen. Auch die Scanner-Hersteller selbst wollen bislang zur künftigen Preisentwicklung nicht Stellung beziehen. Ein namhaftes Unternehmen der Branche ließ jedoch gegenüber c't durchblicken, dass es bereits eine neue Preiskalkulation in der Schublade habe. (tig)