Neuseeland: Vier Uber-Fahrer laut Gericht Angestellte der US-Firma

Vier Uber-Fahrer in Neuseeland müssen von dem Unternehmen als Angestellte behandelt werden, weitere könnten folgen. Der US-Dienst geht in Berufung.

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(Bild: MOZCO Mateusz Szymanski/Shutterstock.com)

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Neuseelands Arbeitsgericht hat entschieden, dass Uber-Fahrer Angestellte des US-Unternehmens sind und nicht bloße Auftragnehmer. Zwar gilt das Urteil nur für vier Personen, die hinter dem Verfahren stehende Gewerkschaft First Union spricht aber von einer "bahnbrechenden Entscheidung" nicht nur für ihr Land, sondern die ganze Welt, zitiert The Guardian. "Endlich gibt es Gerechtigkeit", meint einer der klagenden Fahrer. Zusammen hätten sie jetzt ein Mitspracherecht und seien nicht mehr der Kontrolle von Uber unterworfen. Der Fahrdienstvermittler zeigte sich "enttäuscht" und kündigte umgehend an, in Berufung gehen zu wollen.

Der Angestelltenstatus sei "die Tür", durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Neuseeland gehen müssen, um viele Arbeitnehmerrechte in Anspruch nehmen zu können, erklärt der Guardian. Dabei geht es um Zusicherungen zum Mindestlohn, zur Arbeitszeit, zu Pausen, Urlaub, Elternzeit und zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Zwar gilt das Urteil lediglich für die vier Kläger, aber es könne durchaus auch darüber hinaus Anwendung finden, vor allem wenn "eine offensichtliche Einheitlichkeit der Arbeitsweise der Unternehmen und des Rahmens, in dem die Fahrer beschäftigt werden, besteht", zitiert Stuff.co.nz.

Die zuständige Richterin ist überzeugt, dass die vier Uber-Fahrer keinem eigenen Geschäft nachgehen, sondern effektiv als Angestellte von Uber agieren. Der US-Dienst sei für alles verantwortlich und entscheide, wie die Arbeit ausgeführt werde. Uber habe sich in Städte überall auf der Welt gedrängelt, "das endet hier und heute in Aotearoa", meint Anita Rosentreter von der Gewerkschaft First Union zu dem Urteil. Aber schon im März 2021 hatte der US-Fahrdienstleister nach einem jahrelangen Rechtsstreit seine Fahrer im Vereinigten Königreich als Mitarbeiter anerkannt und gewährt ihnen seitdem dort die damit verbundenen Rechte.

(mho)