New York Times verklagt EU-Kommission wegen von der Leyens Pfizer-SMS

In dem Streit geht um die Kommunikation zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu milliardenschweren Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen.

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Ursula von der Leyen

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

(Bild: dpa, Etienne Ansotte/European Commission/dpa)

Lesezeit: 3 Min.

Die Auseinandersetzung über Akteneinsicht in den SMS-Austausch zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Albert Bourla, Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, wird ein Fall für das Gericht der Europäischen Union. Die "New York Times" (NYT) hat eine Klage gegen die EU-Kommission eingereicht (Az.: T-36/23), wie aus dem öffentlichen Register der Luxemburger Instanz hervorgeht. Laut dem Online-Magazin "Politico" geht es dabei um die Herausgabe der Kurznachrichten auf Basis der EU-Vorschriften zur Informationsfreiheit.

Von der Leyen und Bourla sollen vor zwei Jahren über einen Monat lang SMS-Botschaften über die Lieferung von Covid-19-Impfstoffen ausgetauscht haben. Auf diesem Weg wurden möglicherweise Verträge im Wert von mehreren Milliarden Euro eingefädelt. Die NYT wollte den Registereintrag vom 25. Januar zunächst nicht direkt kommentieren: Die Zeitung stelle zahlreiche Anfragen zur Informationsfreiheit, hieß es von ihr nur. Auch die Kommission bezog bisher keine Stellung. Klage im Namen der NYT erhoben hat offenbar die Leiterin des Brüsseler Büros, Matina Stevis-Gridneff.

Das öffentliche Interesse an den SMS ist seit Langem groß. Die Europäische Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly stellte schon im Januar 2022 nach einem Antrag von Alexander Fanta vom Portal Netzpolitik.org auf öffentlichen Zugang Missstände bei den Versuchen der Kommission fest, die begehrten Textnachrichten ausfindig zu machen. Laut dem Bericht der Ombudsfrau bat die Brüsseler Regierungsinstitution das persönliche Büro der Präsidentin gar nicht ausdrücklich, nach den SMS zu suchen.

O’Reilly hatte schon davor auf eine Beschwerde der Transparenzplattform FragDenStaat hin entschieden, dass die Regeln zur Informationsfreiheit nicht nur gedruckte und digitale Akten sowie E-Mails einschließen, sondern auch SMS und Chat-Botschaften. Eigentlich müssten demnach die EU-Gremien und nachgeordnete Institutionen solche direkte Kommunikation ebenfalls verakten, speichern und auf Anfrage hin zugänglich machen.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, erklärte vor einem Jahr aber, dass die Exekutivinstanz Text- und Sofortnachrichten "aufgrund ihrer Kurzlebigkeit und Flüchtigkeit" generell nicht archiviere. Sie reagierte damit auf eine Anfrage der niederländischen EU-Abgeordneten Sophie in 't Veld, die ebenfalls Einblick in die SMS-Kommunikation zwischen von der Leyen und Bourla nehmen wollte. Die Kommission hatte sich schon vorher geweigert, diese herauszurücken.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern forderten öffentliche Verwaltungseinrichtungen im Juli mit der Entschließung "SMS in die Akte" auf, jegliche relevante behördliche Kommunikation zu dokumentieren, also etwa auch über Messenger erfolgte. Sonst könnten relevante Informationen über das Regierungs- und Verwaltungshandeln einfach dem Recht auf Akteneinsicht entzogen werden.

(mki)