Newsletter-Abmahner verliert Klagebefugnis

Der Hannoveraner Verbraucherschutzverein GSDI hat vorläufig die Berechtigung verloren, im Verbraucherinteresse rechtlich tätig zu werden.

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Von
  • Christian Persson

Der Hannoveraner Verbraucherschutzverein GSDI hat vorläufig die Berechtigung verloren, im Verbraucherinteresse rechtlich tätig zu werden. Die "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." hatte seit Ende Juni in mindestens 70 Fällen Anbieter von Internet-Newsletter wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt.

Erst am 20. Juni ist der Verein in die so genannte "Liste der qualifizierten Einrichtungen" nach § 22a AGBG aufgenommen worden – Voraussetzung für eine Klagebefugnis im Verbraucherinteresse. Vereinsvorstand Dirk Felsmann hatte die Aufnahme beim Bundesverwaltungsamt beantragt und dazu unter anderem die Satzung sowie eine eidesstattliche Versicherung über die mindestens erforderliche Anzahl von 75 Mitgliedern vorgelegt. Aus der Satzung ging freilich nicht hervor, dass der Verein auch gewerbliche Interessen verfolgt, was Felsmann jedoch gegenüber heise online ausdrücklich bestätigte.

Nachdem die Abmahnwelle bekannt wurde, hatte eine Berliner Anwaltskanzlei unter Hinweis auf den Charakter eines "Mischvereins" einen förmlichen Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt. Das Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde ließ nun gegenüber heise online verlauten, dem Widerspruch komme aufschiebende Wirkung zu. Damit ist die GSDI vorläufig von der Liste qualifizierter Einrichtungen gestrichen. Nach Informationen von heise online hat das Bundesverwaltungsamt Felsmann zu einer Stellungnahme aufgefordert. Er muss nun auch eine Mitgliederliste vorlegen, um zu beweisen, dass der Verein zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich die angegebene Mitgliederzahl hatte.

Unterdessen hat Felsmann bereits erklärt, die GSDI wolle alle Abgemahnten von den Kosten der Abmahnung freistellen und selbst die Anwaltshonorare in Höhe von 1286,21 DM je Fall tragen. Über die fragwürdigen Umstände der gescheiterten Abmahnaktion berichtet c't ausführlich in der kommenden Ausgabe 15/01 (ab Montag im Handel). (cp)