Niedersächsische Landesregierung beschließt elektronisches Meldewesen

Mit der Novellierung des Meldegesetzes sollen in Niedersachsen unter anderem die Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt über das Internet und einfache elektronische Melderegisterauskünfte an Privatpersonen ermöglicht werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Mit einer Novellierung des niedersächsischen Meldegesetzes will Innenminister Uwe Schünemann den Weg frei machen für das elektronische Meldewesen. Auf Vorschlag Schünemanns beschloss das niedersächsische Kabinett Änderungen am Meldegesetz, die sowohl die Vorgaben des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) des Bundes umsetzen als auch die Voraussetzungen für elektronische Dienste schaffen sollen.

Die Novellierung des Meldegesetzes soll in Niedersachsen die Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt über das Internet und einfache elektronische Melderegisterauskünfte an Privatpersonen ermöglichen. Zudem wird es elektronische Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden bei Umzügen geben; damit werde auch der Wegfall der Abmeldepflicht bei Umzügen umgesetzt. Ab 2007 sollen alle Meldepflichten der Behörden nach dem MRRG ausschließlich elektronisch erfolgen.

Niedersachsens Innenminister betonte, durch die Änderungen würden Verwaltungsabläufe vereinfacht oder abgeschafft. Es entstünden sowohl für den Bürger als auch für die Meldebehörden selbst erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse. Schünemann erwartet zudem, dass sich Qualität und Aktualität der Melderegister verbessern. (jk)