Noch einmal vertagt

Im französischen Rechtsstreit um die etwaige Sperrung von Yahoo-Seiten für französische Bürger fordert der Richter erneut weitere Expertisen.

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Von
  • Florian Rötzer

Wie schon beim letzten Sitzungstag im Mai forderte der französische Richter Jean-Jacques Gomez im Rechtsstreit um Yahoos Auktionsseiten mit in Frankreich verbotenen Angeboten von Nazi-Andenken die Einholung weiterer Gutachten von Experten, wie die AFP meldet. Geklärt werden soll damit die Möglichkeiten, wie Yahoo technisch französische Bürger daran hindern könnte, auf die Seiten mit den in Frankreich, aber nicht in den USA verbotenen Nazi-Andenken zuzugreifen.

Yahoo wurde im April von der Internationalen Liga gegen den Antisemitismus und Rassismus (Licra) und dem Französischen Verband jüdischer Studenten ( UEJF) angezeigt, weil französische Bürger auf den Auktionsseiten von Yahoo.com auf Angebote von Nazi-Souvenirs zugreifen können, was nach französischem Recht verboten ist. Bereits im Mai hatte der Richter den Klägern Recht gegeben, Yahoo wegen der "Verletzung des kollektiven Gedächtnisses" schuldig gesprochen und unter Androhung einer hohen Geldstrafe dazu verurteilt, bis zum 24. Juli Mittel zu finden, das Angebot für französische Bürger unzugänglich zu machen. Unabhängig davon, dass der Sitz des Unternehmens sich in den USA befindet und Yahoo sich auf die dortige Verfassung beruft, hat das Unternehmen nach Ansicht des Richters das in Frankreich geltende Recht verletzt: "Indem Yahoo die Darstellung der Site in Frankreich zulässt, verstößt es auf französischem Territorium gegen das Gesetz, selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist." (s .a. Widersprüchliches aus Frankreich)

In der Verhandlung im Juli hatten die Vertreter von Yahoo und die von ihnen bestellten Sachverständigen auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer Sperrung von bestimmten Internetbenutzern verbunden ist. Jede Sperre sei prinzipiell zu umgehen. "Die Mittel, die man dafür einsetzen müsste, sind unverhältnismäßig", meinte Christophe Pecnard, der Anwalt von Yahoo, da man die gesamte Architektur der Website verändern müsse. Yahoo denke nicht daran, technische Lösungen für ein juristisches Problem der Franzosen einzuführen. Man wolle keine Zensur ausüben. Die Internetbenutzer seien selbst dafür verantwortlich, welche Inhalte sie sich ansehen wollen. Der Richter hatte dann weitere Expertisen angefordert und gesagt, er werde seine Entscheidung am 11. August bekannt geben.

Obgleich Gomez bereits im Juli sein Missfallen zum Ausdruck gebracht hatte, dass Yahoo nicht genügend getan habe, um dem Urteil vom 22. Mai nachzukommen, scheint dem Richter nun eine Entscheidung doch schwer zu fallen, die von vielen als schwerwiegender Präzedenzfall für die Rechtsprechung in Internetangelegenheiten angesehen wird. Geht Frankreich voran, so könnten bald durch technische Mittel im Cyberspace die nationalen Grenzen wiederkehren. Für den 6. November ist die nächste Anhörung vor Gericht anberaumt.

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