O2 mahnt Sauerstoff-AbfĂĽller ab
Die Münchener Mobilfunker wenden sich gegen einen Hersteller von Medizingeräten, der ein Beatmungsgerät als "Venti-O2" vermarkten will.
Nach Angaben der Firma Weinmann GmbH + Co.KG, Hersteller medizinischer Geräte mit Sitz in Hamburg, ist das Unternehmen zum Ziel einer Abmahnung des Mobilnetzbetreibers O2 (Germany) geworden. Nach Angaben von Weinmann nehmen die Münchner Anstoß an der Anmeldung der Marke Venti-O2, unter der Weinmann ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Heimbeatmungspatienten vermarkten will. Aus der Begründung und Breite der Abmahnaktion lässt sich nach Einschätzung des Medizinausrüsters schließen, dass sich O2 (Germany) vorbehält, umfassend gegen die Nutzung des seit dem 19. Jahrhundert festgelegten chemischen Zeichens für Sauerstoff bei gewerblicher Betätigung vorzugehen, obwohl die frühere Viag Interkom diesen Namen selbst erst seit wenigen Jahren führt.
Die Versuche der Firma Weinmann, gegen die nach ihrer Einschätzung "rechtlich unbegründete Abmahnaktion" seitens des Mobilnetzbereibers vorzugehen und diesen außergerichtlich zum Einlenken zu bewegen, seien ohne Erfolg geblieben. Weinmann kündigte "weitere Gegenwehr" an: Es bestehe ein übergeordnetes Interesse, dass Geräte zur Lebensrettung und Lebenshaltung weiterhin mit der gebräuchlichen Bezeichnung "O2" gekennzeichnet werden könnten. Auf der Weinmann-Homepage findet sich -- offenbar noch unbeanstandet -- mit dem Sauerstoff-Versorgungssystem TOTAL O2 ein weiteres Gerät, das die chemische Abkürzung im Namen führt. Abmessungen von rund 48 cm × 82 cm × 43 cm und ein Gewicht von rund 35 kg lassen indes kaum Verwechslungen mit einem Handy befürchten.
Ein Unternehmenssprecher von O2 Germany erklärte gegenüber heise online, dass Juristen seines Hauses seit Wochen in Verhandlungen mit der Firma Weinmann stünden. Es gehe dem Mobilfunkanbieter keineswegs darum, die Nutzung des Sauerstoff-Kürzels für Medizingeräte zu unterbinden. Vielmehr gehe es in einer "spitzfindigen" juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs "O2" zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen. (ssu)