OberstaatsanwÀltin kritisiert Abmahnungen gegen Filesharer
Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsĂ€tzlich ab. OberstaatsanwĂ€ltin Vera Junker Ă€uĂert sich dazu in der "SĂŒddeutschen Zeitung".
Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsĂ€tzlich ab. Seit Herbst 2007 fragt sie nicht mehr beim Provider nach, wenn ihr von der Musikindustrie eine Anzeige zugeht. Das Verfahren werde sofort eingestellt, erlĂ€utert die Berliner OberstaatsanwĂ€ltin Vera Junker in einem GesprĂ€ch [1] mit der SĂŒddeutschen Zeitung.
Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsĂ€chlich die Tauschbörse genutzt hat, mĂŒssten eine Hausdurchsuchung durchgefĂŒhrt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden. "In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlĂŒsselt ist", erlĂ€utert Junker. Der Aufwand sei unverhĂ€ltnismĂ€Ăig, "wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schieĂen". Junker findet es schlimm, dass die AbmahnanwĂ€lte auf einer "extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen". Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln.
In diesem Jahr wurde das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte [2] verabschiedet, es tritt im September in Kraft. Die AnwÀlte der Musikindustrie können Daten von Nutzern illegaler Tauschbörsen demnach auch ohne die Hilfe von StaatsanwÀlten direkt beim Provider erfragen, aber nur, wenn ein Richter einen gewerblichen Hintergrund bestÀtigen kann. Der normale Tauschbörsennutzer ist davon also nicht betroffen, hier hat die Musikindustrie keinen Anspruch, den Provider zu fragen, wer hinter einer IP-Nummer steckt.
Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach mĂŒssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespĂŒrt werden. Junker wendet ein, die bloĂe Zahl der Titel sollte nicht ĂŒber die Strafverfolgung entscheiden. "Die erwĂ€hnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hĂ€tte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden", sagte die OberstaatsanwĂ€ltin.
Dabei sieht Junker keinen Abschreckungseffekt durch Abmahnungen: "Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich ĂŒber drohende Strafen Gedanken machen, auĂer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe AbmahngebĂŒhren zahlen mussten."
Siehe dazu auch:
- Filesharing: Ermittlungen gegen Wuppertaler Staatsanwalt [3]
- Keine Akteneinsicht bei Filesharing-VorwĂŒrfen [4]
- Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hÀngt nicht vom Filesharing ab" [5]
- Keine Akteneinsicht fĂŒr die Musikindustrie bei Filesharing [6]
- Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musikindustrie kritisiert [7]
- Hausbesuch bei den "PiratenjÀgern" der Musikindustrie [8]
- Generalstaatsanwaltschaft klagt ĂŒber ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine [9]
- Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die HintertĂŒr [10]
(anw [11])
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[2] https://www.heise.de/news/Bundesrat-segnet-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-geistigen-Eigentums-ab-209662.html
[3] https://www.heise.de/news/Filesharing-Ermittlungen-gegen-Wuppertaler-Staatsanwalt-210117.html
[4] https://www.heise.de/news/Keine-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Vorwuerfen-203914.html
[5] https://www.heise.de/news/Generalstaatsanwalt-Die-Sicherheit-haengt-nicht-vom-Filesharing-ab-198701.html
[6] https://www.heise.de/news/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing-194998.html
[7] https://www.heise.de/news/Instrumentalisierung-der-Staatsanwaltschaften-durch-die-Musikindustrie-kritisiert-174542.html
[8] https://www.heise.de/hintergrund/Hausbesuch-bei-den-Piratenjaegern-der-Musikindustrie-302586.html
[9] https://www.heise.de/news/Generalstaatsanwaltschaft-klagt-ueber-ungebremste-P2P-Strafanzeigen-Maschine-169484.html
[10] https://www.heise.de/news/Massenstrafanzeigen-gegen-P2P-Nutzer-Bagatellregelung-durch-die-Hintertuer-162401.html
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