Oberster Gerichtshof der USA: Apples App-Store-Regeln gelten zunächst weiter

Schlecht für Epic, gut für Apple: Im Wettbewerbsverfahren um den App Store darf Apple seine aktuellen Regeln beibehalten, bis der Supreme Court entschieden hat.

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Der App Store auf dem iPhone

App Store auf dem iPhone.

(Bild: tre / Mac & i)

Lesezeit: 2 Min.

Apple darf im seit drei Jahren andauernden Rechtsstreit mit Epic Games um mögliche Wettbewerbsverzerrungen im App Store zunächst weitermachen, wie bisher. Das hat nun der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (US Supreme Court) beschlossen – zumindest temporär. Damit bleibt ein Verbot in Apples Verträgen bestehen, das Epic Games und anderen App-Verkäufern untersagt, alternative Zahlmethoden anzubieten beziehungsweise überhaupt für diese zu werben.

Schon im Juli sah es danach aus, dass sich Apple hier zunächst durchsetzen würde. Damals gab ein unteres Gericht Apple insgesamt 90 Tage Zeit, um vor den US Supreme Court zu ziehen, um in Berufung zu gehen. In diesen drei Monaten durfte Apple Epic weiterhin verbieten, für seine App-Store-Titel Geld über andere Kanäle zu verdienen. Nun entschied auch noch das Oberste Gericht selbst, dass Apple während des laufenden Verfahrens keine Änderung vornehmen muss. Bis der US Supreme Court entscheidet, ob er die Berufung überhaupt annimmt, kann weitere Zeit ins Land gehen – schlecht für Epic.

Ein Distriktsgericht hatte Apple zunächst vom Vorwurf freigesprochen, gegen die US-Monopolgesetzgebung zu verstoßen. Allerdings müsse Apple den App Store so weit öffnen, dass Entwickler für externe Bezahlmethoden direkt in ihren Apps Reklame machen dürfen. Schnell wurde klar, dass Apple – und wohl auch Epic Games – vor den Obersten Gerichtshof ziehen wollen. Die Frage, die im Raum stand, war, ob die Werbeerlaubnis direkt umgesetzt werden muss oder nicht. Das ist nun laut Entscheidung der höchsten US-Richter nicht der Fall.

Wie der Fachdienst Bloomberg Law schreibt, entschied Supreme-Court-Richterin Elena Kagan, dass das Urteil des unteren Gerichts zunächst außer Kraft bleibt. Eine Begründung gab es dafür nicht. Kagan ist für solche Entscheidungen, die im Rahmen eines Schnellverfahrens durchgeführt werden, zuständig.

Für Apple ist die Entscheidung erfreulich, geht es doch um Milliardenbeträge, die das Unternehmen bislang mit App-Store-Provisionen einnimmt. Der Konzern verlangt auf kostenpflichtige Apps, In-App-Einkäufe sowie Abos mindestens 15 Prozent Gebühr (bis 1 Million US-Dollar Umsatz im Jahr), größere Firmen wie Epic entrichten 30 Prozent. Das Dienstegeschäft war zuletzt zum wiederholten Mal deutlich gewachsen. In einem Quartal machte Apple über 21 Milliarden Dollar Umsatz.

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(bsc)