Oberstes Gericht in Großbritannien entscheidet: KI kann keine Patente anmelden

Nur Menschen und Unternehmen können Patente anmelden. KI ist kein Erfinder, bestätigt der britische Oberste Gerichtshof.

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Symbolbild KI: Ein Umriss eines Menschenkopfes ist mit Symbolen gefüllt, rundherum schwirren abstrakte Darstellungen von Molekülen

(Bild: whiteMocca / shutterstock.com)

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Der US-Unternehmer Stephen Thaler ist erneut mit dem Versuch gescheitert, sein neuronales Netzwerk als Erfinder anerkennen zu lassen. Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien bestätigte vorherige Urteile, nach denen nur Menschen und Unternehmen Patente anmelden können. Auch in anderen Ländern scheiterte Thaler mit seinem Vorhaben.

Thalers KI-System heißt Dabus. Dieses soll Patente anmelden können, findet der Programmierer. KI erschaffe schließlich Dinge, hat Ideen. Allerdings befand bereits im Sommer ein britisches Berufungsgericht, dass KI-Systeme keine Patente anmelden könnten. Die Bestätigung kommt nun vom Obersten Gerichtshof Großbritanniens.

Auch in den USA hatte Thaler geklagt. Er verlor beim US-Gericht für Patente. Das Oberste Gericht der USA lehnte nun sogar gleich ab, den Fall auch nur anzuhören. Thaler und sein Team streiten bereits seit Jahren in zahlreichen Ländern für ihr Vorhaben.

Konkret möchte Thaler, dass Dabus die Patente für eine Lebensmittelverpackung mit fraktaler Oberfläche und eine LED mit einer besonderen Blink-Frequenz zugesprochen bekommt. Erstes ist quasi Tupperware, zweites ist wie ein Blaulicht, nur ohne Ton und wahlweise in Gelb, als Warnung für besonders langsam fahrende Autos und ähnliches. Der Streit reicht schon bis 2019 zurück, also lange bevor generative KI in aller Munde war. Thaler hält Dabus auch für eine "bewusste und empfindungsfähige Form der maschinellen Intelligenz".

Der BBC hat Thaler gesagt, er sei traurig über die Entscheidung, "bestätige sie die anhaltende Kluft zwischen Mensch und maschineller Intelligenz." Das Wirtschaftsministerium Großbritanniens wolle die Urheberrechtslage bezüglich Künstlicher Intelligenz im Blick behalten, "das britische Patentsystem soll Innovationen und den Nutzen von KI fördern". Produkte, bei deren Entwicklung KI involviert war, könnten freilich in Großbritannien patentiert werden, jedoch von Menschen oder Unternehmen, die mit der KI gearbeitet haben.

In Südafrika und Australien hingegen wurde Thaler bereits 2021 zunächst recht gegeben. In Südafrika hat das Patentamt Dabus offiziell als Erfinder gelistet. Dort müsste jemand dagegen klagen, damit es zu einer Verhandlung kommt. Auch in Australien entschied der Bundesgerichtshof, dass es grundsätzlich möglich sei, eine KI als Erfinder zu bezeichnen. Aber: Der tatsächliche Prozess, das Patent auf die KI anzumelden, scheiterte. KI kann demnach zwar Erfinder sein, Patentinhaber müssen jedoch Menschen sein.

Auch in Deutschland wurde über den Fall entschieden. Das Bundespatentgericht entschied, KI generierte Erfindungen sind zwar nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, es bedarf aber eines Menschen, der als Erfinder eingetragen wird. In der Beschreibung lässt sich dann darauf hinweisen, dass eine Maschine der eigentliche Entwickler war, schreibt einer der Anwälte auf LinkedIn. Thaler und sein Team hatten in zahlreichen Ländern versucht, Dabus die Patente zuzuschreiben.

(emw)