Oberstes US-Gericht soll über Patente auf Geschäftsmethoden und Software entscheiden

Nach der Zurückweisung eines gewerblichen Schutzanspruchs auf ein ökonomisches Verfahren durch das zuständige US-Berufungsgericht hat sich dessen Erfinder Bernard Bilski an den Supreme Court gewandt.

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Der Erfinder Bernard Bilski will sich nicht damit zufriedengeben, dass das US-Berufungsgericht in Washington seinen umstrittenen Patentanspruch auf ein ökonomisches Verfahren im Herbst 2008 in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen hat. Mit Unterstützung einer Wirtschaftskanzlei haben Bilski und sein Partner Rand Warsaw den Obersten US-Gerichtshof angerufen. Der Supreme Court soll nun klären, ob der vom Berufungsgericht aufgestellte Zweistufentest für die Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden und Software mit der US-Verfassung vereinbar ist. Die obersten Richter hätten sich seit 1981 nicht mehr mit der Grundsatzfrage auseinandergesetzt, was in den USA patentiert werden könne, begründen Bilskis Anwälte den Vorstoß. Es sei daher an der Zeit für die Festlegung einer neuen Linie.

Die beiden Erfinder selbst kritisieren die Entscheidung des Berufungsgerichts als "Rückfall ins 19. Jahrhundert, als unsere Wirtschaft hauptsächlich auf Fabrikproduktion beruhte". Sie verkenne, dass viele Erfindungen inzwischen auf Ideen beruhen würden, die nicht notwendigerweise an eine Maschine oder einen anderen technischen Ausrüstungsgegenstand gebunden seien. Vor dem Urteil habe die Möglichkeit, Geschäftsmethoden gewerblich schützen zu lassen, die USA beim Schutz der Rechte an immateriellen Gütern und bei der Förderung von Innovation zur führenden Nation weltweit gemacht. Es handle sich daher um einen Schritt in die falsche Richtung. Andere Experten kritisieren dagegen seit Langem, dass es sich bei den meisten Patenten auf Geschäftsmethoden und Software um den Schutz trivialer "Erfindungen" handle und undurchdringbare rechtliche "Dickichte" gewerblicher Schutzrechte aufgebaut würden.

In dem konkreten Fall hatten Bilski und Warsaw einen zeitlich beschränkten Monopolschutz für ein Verfahren beansprucht, mit dem durch Faktoren wie schlechtes Wetter verursachte Schwankungen in der Verbrauchernachfrage nach allgemein verfügbaren Gütern wie Energie vorhergesagt werden können sollen. Das US-Patentamt hatte den Antrag zurückgewiesen, da er als rein ökonomisches Verfahren ohne expliziten Bezug zur Technik nicht schutzwürdig sei. Dieser Ansicht hatten sich die Berufungsrichter in Umkehr eines inzwischen elf Jahre alten Urteils des gleichen Hauses angeschlossen. Ihrer Ansicht nach müssen Programme oder Verfahren entweder auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat bezogen sein oder einen bestimmten Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache transformieren, um patentiert werden zu können. Die Beschwerdekammer des US-Patentamtes hat die Ansage des Berufungsgerichts bereits bei der Prüfung diverser Anträge auf gewerbliche Schutzrechte berücksichtigt und eine restriktivere Vergabepraxis vertreten.

Die Richter am Supreme Court müssen nun entscheiden, ob sie den Fall annehmen. Bis Ende Februar können Interessierte noch Eingaben an das höchste US-Gericht machen, bevor dieses bekannt gibt, ob er sich der grundsätzlichen Patentfrage erneut annimmt. Das jüngste einschlägige Urteil des Supreme Court stammt von 2007. Damals hatten die Verfassungsrichter die Erteilung von Trivialpatenten eingeschränkt. Sie betonten die Gültigkeit des traditionellen Ansatzes, dass eine Erfindung nicht schutzwürdig ist, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als offensichtlich bezeichnet. Eine reine Neukombination bereits bekannter Techniken oder Verfahren reicht demnach nicht dafür aus, um ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten. (Stefan Krempl) / (vbr)