Online-Arzt: Kassenärzte in Bayern verlängern Pilotprojekt zur Videosprechstunde
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns verlängert ihr Pilotprojekt Doconline. Im Rahmen des Projekts mussten 100 Ärzte keine Kosten für den Videodienst zahlen.
Das ursprünglich auf zwei Jahre angesetzte Pilotprojekt DocOnLine "Videosprechstunde im ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern" – das die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) unter anderem zur Verbreitung von Videosprechstunden ins Leben gerufen hatte – wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Ursprünglich sollte das Projekt zum 21. Februar auslaufen, allerdings hatte sich der Start des Projekts coronabedingt verschoben und wird daher verlängert. "Mit der Verlängerung kommt die KVB ihrem Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V ergänzend zu den bisherigen Kanälen (etwa Telefon 116117 oder Praxis) auch über einen digitalen Weg nach", heißt es von der KVB.
Während Patienten einen "niedrigschwelligen Zugang zu vertragsärztlichen Behandlungen" erhalten sollen, können Ärzte mit DocOnLine freie Termine in ihrer Praxis mit weiteren Patienten füllen. Die KVB hatte 100 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten den durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lizenzierten Videodienst Womba kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Einsatz des Dienstes zahlt die KVB. Außerdem wird jeder Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich mit 15 Euro vergütet.
Patientenkonto notwendig
Das durch den Strukturfonds des Bundesamts für soziale Sicherung geförderte Projekt können allen Patienten in Bayern nutzen, die gesetzlich bei einer AOK, einer BKK, einer Ersatzkasse, einer IKK, der Knappschaft oder einer LKK versichert sind. Die Patienten benötigen für die Videosprechstunde ein Patientenkonto, für das sie Daten wie ihren Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben müssen. Auf Wunsch der Versicherten können medizinische Fachangestellte der KVB-Tochter Gedikom (Gesundheitsdienstleistung Kommunikation) – die unter anderem telefonische Beratungen und Dienstleistungen anbietet – bei der Registrierung helfen.
Sofern Patienten unter akuten Beschwerden leiden, sollten sie eine "Vermittlungs- oder Beratungszentrale" unter der Nummer 116117 anrufen. Anschließend entscheidet der Arzt nach einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) am anderen Ende der Leitung, ob eine Videosprechstunde für die Beschwerden geeignet ist. Sofern dies der Fall ist, erhält der Patient in seinem E-Mail-Postfach einen Zugangslink für den Termin zur Videosprechstunde. Ansonsten und auch bei Bedarf werden die Patienten über einen Bereitschafts- oder Fahrdienst versorgt.
Aufhebung des Fernbehandlungsverbots 2018
Seit dem ersten Oktober 2019 – nach Aufhebung des Fernbehandlungsverbots – dürfen Ärzte auch ihnen vorher noch nicht bekannte Personen aus der Ferne behandeln. Um generell Videosprechstunden anbieten zu dürfen, müssen Ärzte und Psychotherapeuten nachweisen, dass sie über eine geeignete technische Ausrüstung sowie einen zertifizierten Videodienstanbieter verfügen.
Außerdem gilt, dass Ärzte nicht mehr als 30 Prozent ihrer Leistungen als Videosprechstunden erbringen dürfen. Patienten, die bereits in der Praxis waren und anschließend per Fernsprechstunde betreut wurden, fallen nicht unter die Obergrenze von 30 Prozent.
(mack)