Online-Verträge: Viele Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton

Seit gut sechs Monaten müssen Verbraucher Laufzeitverträge per Klick beenden können. Bei einem Test waren 72 Prozent der Websites noch nicht so weit.

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Seit 1. Juli 2022 müssen Anbieter für dauerhafte Schuldverhältnisse einen Kündigungsbutton im Online-Bereich verfügbar machen. Der Gesetzgeber will damit das Beenden von Abonnements etwa für Zeitungen und Zeitschriften sowie Mobilfunk- oder Stromlieferdienste deutlich vereinfachen. Verträge für Streaming & Co. sollen schon seit März vorigen Jahres leichter gestoppt werden können. Doch viele Anbieter kommen dieser Pflicht nach wie vor nicht oder nur unzureichend nach, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) herausgefunden hat.

Im Rahmen der Untersuchung wertete die Schutzvereinigung 354 Meldungen von Verbrauchern aus. Sie durchsuchte zudem knapp 3000 Websites von Anbietern aus den verpflichteten Branchen automatisiert nach einschlägigen Kündigungsfeldern. Nur in knapp drei von zehn Fällen (28 Prozent) waren die Online-Auftritte demnach rechtskonform. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen die Beschriftungen teils von der vorgegebenen Formulierung ab. Oft war die Offerte zum Kündigen per Klick nur eingeschränkt sichtbar weit unten platziert. Verbraucher können so laut vzbv "auf erhebliche Hindernisse und Probleme stoßen", wenn sie einen Laufzeitvertrag online beenden möchten.

In ihren Eingaben bestätigten Verbraucher dies. Sie beklagten laut dem am Montag veröffentlichten Ergebnispapier, dass Buttons auf den Anbieterseiten teils fehlten oder nur schwer auffindbar waren. In anderen Fällen wurden trotz Klicks auf ein einschlägiges Feld auch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht. Nutzer schilderten auch, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder ihren Wunsch über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versenden konnten.

Für die automatisierte Analyse entwickelte der vzbv nach eigenen Angaben ein Python-Skript, mit dem Anbieterwebseiten zunächst auf den möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft wurden. Weiter suchte das Programm nach Elementen mit Schlüsselformulierungen wie "Vertrag abschließen" oder "Jetzt Abo starten". So kam es zu der Auswahl von Dienstleistern, die spätestens seit gut einem halben Jahr verpflichtet sind, einen Kündigungsbutton anzubieten.

In einer gemeinsamen Aktion überprüften vzbv, Verbraucherzentralen etwa aus Bayern und weitere Verbände bereits zwischen Mitte Juli und Oktober 2022 840 Websites verschiedener Anbieter in Deutschland. Die Konsumentenschützer verschickten im Anschluss Abmahnungen an 152 Firmen, 86 davon unterzeichneten die geforderten Unterlassungserklärungen. In 17 Fällen kam oder soll es zu Klagen kommen. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, bezeichnete es als "inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben". Weitere rechtliche Schritte könnten folgen: Die Betroffenen hatten laut Pop "genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen".

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