Pannen bei studentischem E-Voting in Österreich

Das heftig umstrittene E-Voting bei der Wahl der Studentenvertretung an österreichischen Hochschulen war von schwerwiegenden Pannen begleitet. Diese könnten nun eine Wiederholung von Teilen der Wahl notwendig machen.

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Bei der per E-Voting durchgeführten Wahl zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ist es zu schwerwiegenden Pannen gekommen, die dazu führen könnten, dass Teile der Wahl wiederholt werden müssen. Das berichten österreichische Medien unter Berufung auf die Austria Presse Agentur.

In der Wahlbehörde gibt es eine Mehrheit für eine Revision, nur der Vertreter des Wissenschaftsministeriums soll gegen die Aufhebung der Wahl an der Universität Wien und der Universität Salzburg sein. Die formalen Beschlüsse sollen am Dienstag fallen. Die kandidierenden Listen könnten die Entscheidung anfechten.

Die alle zwei Jahre stattfindende Wahl war österreichweit im Mai abgehalten worden. Zunächst konnten registrierte Studierende mit Bürgerkarte online wählen. Davon machten 2.161 Personen Gebrauch, was 0,9 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Danach konnten die übrigen Studierenden an einer herkömmlichen Papierwahl teilnehmen, was jeder Vierte der rund 230.000 Wahlberechtigten tat.

Der E-Voting-Prozess geriet durch Intransparenzen und Fehler mehrfach in die Schlagzeilen. So war etwa die Gestaltung der elektronischen Stimmzettel bis zum Wahlbeginn geheimgehalten worden. Als Folge blieb ein Fehler unentdeckt: Bei allen kandidierenden Listen fehlten die Kurzbezeichnungen, bei einer Liste fehlte beim Vollnamen ein Wort, in Salzburg gab es zudem einen Tippfehler. Aufgrund des E-Voting wurden erstmals elektronische Wählerverzeichnisse angelegt. Dabei kam es insbesondere in Salzburg zu erheblichen Mängeln, wodurch manche Wahlberechtigte gar nicht, andere mehrfach ihre Stimme abgeben konnten.

Insgesamt soll es 33 Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen gegeben haben. Zwei Beschwerden der Gruppe "Grüne und alternative StudentInnen" (GRAS) in Wien und Salzburg (PDF-Dateien) sollen nun erfolgreich gewesen sein und die Wahlbehörde zur Aufhebung der Wahlen an den beiden genannten Universitäten bewogen haben.

Allerdings ist auch bei einer Aufhebung durch die Wahlkommission nicht gesichert, dass die Wahlen wirklich wiederholt werden. Werden nämlich gegen die Bescheide Rechtsmittel eingelegt, müsste der Wissenschaftsminister entscheiden. Wie sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, kann dieses Verfahren so in die Länge gezogen werden, dass am Ende sowieso die nächste reguläre Wahl ansteht. Bei einer früheren Wiederholung der Wahl in Wien und/oder Salzburg könnte sich die Zusammensetzung der Bundesvertretung ändern, die von den Universitätsergebnissen abhängt.

Die GRAS hat gegenüber heise online angekündigt, nach Abschluss der laufenden Anfechtungsverfahren den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen. Ziel ist die Feststellung, dass E-Voting an sich verfassungswidrig sei.

Unabhängig davon wurden beim VfGH bereits zwei Beschwerden gegen die rechtlichen Grundlagen des E-Votings eingebracht. Jene des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der Status der Beschwerde der ÖH der Universität Wien ließ sich bislang noch nicht klären.

Zum E-Voting bei der ÖH-Wahl siehe auch:
E-Voting ist in Österreich nicht unbedingt geheim

(psz)