Patententscheidung verunsichert Online-Musikportal-Betreiber
Die Entscheidung eines US-Richters, wonach sich ein Patent der Firma SightSound auch auf den bezahlten Musik-Download aus dem Internet erstreckt, verunsichert die Betreiber von Online-Musikportalen.
Die Entscheidung eines US-Richters, wonach sich ein Patent der Firma SightSound auch auf den bezahlten Musik-Download aus dem Internet erstreckt, verunsichert die Betreiber amerikanischer Online-Musikportale. Damit ist nämlich in einem seit 1998 laufenden Rechtsstreit des in Pittsburgh ansässigen Musikportals SightSound gegen das (mittlerweile zum Bertelsmann-Konzern gehörene) amerikanische Online-Musikgeschäft CDNow wegen der angeblichen Verletzung von Patentrechten der Weg für eine richterliche Entscheidung frei.
CDNow hatte auf die Vorwürfe stets erwidert, dass sich in dem betreffenden Patent 5,191,573 vom 2. März 1993, in dem unter dem Titel "Method for transmitting a desired digital video or audio signal" die grundsätzliche Funktionsweise der Übertragung von Audio- und Videodaten gegen Bezahlung beschrieben wird, nur Telefon-Netzwerke genannt sind. Dieser Interpretation folgte Richter Kenneth Benson vom Bundesgericht West-Pennsylvania nicht, sondern erklärte die Klage nun für zulässig.
Entschieden ist damit in der Sache selbst jedoch noch nichts. Sollte sich das Unternehmen allerdings im Rechtsstreit gegen CDNow durchsetzen, dürfte in Folge allen anderen Musikportalen in den USA eine entsprechende Klage ins Haus stehen. "Die ist ein wichtiger Schritt in Richtung aggressiver Duchsetzung unserer Patentrechte", kommentierte jedenfalls bereits SightSound-Präsident und CEO Scott Sander die Entscheidung gegenüber der US-Presse.
Da das betreffende Patent auch von Video-Übertragung spricht, darf man zudem gespannt sein, ob SightSound auch gegen Video-on-Demand-Anbieter vorgehen wird. Spätestens dann muss man sich wohl fragen, wann sich auch noch USA Video einmischt. Das in Conneticut ansässige Tochterunternehmen von USA Video Interactive (USVO) hat gegen den amerikanischen VoD-Anbieter Movielink, der von fünf der großen Hollywood-Studios initiiert wurde, nämlich bereits auf Grundlage eines Patents aus dem Jahre 1992 Klage wegen Patentrechtsverletzung eingereicht. (nij)