Pendlerpauschale: ADAC fordert höhere Entlastung ab erstem Kilometer

Angesichts gestiegener Energiekosten im Verkehr und der teuren Neu- und Gebrauchtwagen möchte der ADAC, dass das Jahressteuergesetz Pendler stärker entlastet.

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Die Kosten für Pendler steigen aufgrund der gestiegenen Energiepreise in unerwartete Regionen. Die Besteuerung der Fahrstrecke soll dagegenwirken, meint man beim ADAC. Das Bild zeigt den Blick aus einem VW E-Up.

(Bild: ADAC)

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Von
  • dpa

Der ADAC hat seine Forderung nach einer höheren Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer erneuert. "Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sollte in den Bundestagsberatungen durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer ergänzt werden", sagte heute ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand mit Blick auf eine öffentliche Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2022.

"Nicht nur die Energiekosten im Verkehr sind massiv gestiegen, auch die Preise für neue und gebrauchte Fahrzeuge", erklärte Hillebrand. Daher seien Pendler besonders von steigenden Kosten betroffen und müssten mehr entlastet werden als bisher.

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das Finanzamt pro tatsächlichem Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Entfernungspauschale an. Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es jeweils 35 Cent. Bereits im Frühjahr hatte die Ampel-Koalition eine Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf 38 Cent beschlossen – also für jene, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen.

(fpi)