Petition an den Bundestag fordert Vereinfachungen für Balkonkraftwerke

Eine Petition an den Bundestag fordert, Hürden für Balkonkraftwerke zu senken und Mietern mehr Rechte zu geben. 42.000 Unterstützer hat sie bereits gefunden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 145 Kommentare lesen
Bundestag

(Bild: dpa, Kay Nietfeld/dpa)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Jan Mahn
Inhaltsverzeichnis

Die Debatte um vereinfachte Bedingungen für Balkonkraftwerke ist um ein Kapitel reicher: Gemeinsam mit dem YouTuber Andreas Schmitz (bekannt als Akkudoktor) hat der Verein Balkon.Solar e.V. eine Petition an den Deutschen Bundestag verfasst, die auf der Petitionsplattform des Parlaments unter der Nummer 146290 veröffentlicht ist. Unterstützt wird die Petition von weiteren Erneuerbare-Energie-Vereinen.

Ende März ging die Petition online, 25.000 Mitzeichner hat sie in einer Woche gesammelt. Nach 14 Tagen erreichte sie 42.000 Mitzeichner. Anders als unverbindliche Forderungen und offene Briefe auf Plattformen wie change.org hat eine offizielle Bundestagspetition eine Auswirkung auf den Politikbetrieb: Sobald das Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht ist, kommt das Thema im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags auf die Tagesordnung und der Petent (der Petitionsersteller) wird gehört. Schon jetzt gehört die Petition zu den erfolgreicheren auf der Plattform des Bundestags – viele Petitionen erreichen weniger als 1000 Mitzeichner. Und noch ist Zeit, das Quorum zu erreichen: Bis zum 27. April läuft die Mitzeichnungsfrist.

Die Forderungen der Petition sind nicht neu und decken sich mit denen anderer Akteure, die sich in den vergangenen Monaten zu Wort meldeten. Der Branchenverband VDE veröffentlichte Anfang 2023 ein Positionspapier und spricht sich darin für eine Leistungsgrenze von 800 Watt, vereinfachte Anmeldung sowie die Duldung von rücklaufenden Zählern aus, solange die Netzbetreiber sie noch nicht durch rücklaufgesperrte digitale Zähler ersetzt haben. Diese Forderungen greift auch die Petition auf und fordert konkrete Änderungen an der "Nationalen Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV)" zur Erhöhung der Grenze von 600 auf 800 Watt. Geändert werden soll außerdem die Marktstammdatenregisterverordnung, um ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke zu schaffen. Damit rückwärts laufende Stromzähler erlaubt sind, werden Änderungen an der Stromnetzzugangsverordnung, dem Messstellenbetriebsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung gefordert.

Der zweite Schwerpunkt liegt auf Hindernissen, mit denen Mieter aktuell zu kämpfen haben. Bisher ist eine Zustimmung der Wohnungseigentümer nötig, um ein Balkonkraftwerk am Balkon einer Mietwohnung zu installieren, weil es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Dabei sieht der Gesetzgeber bereits privilegierte Baumaßnahmen vor, die nicht mehr zustimmungspflichtig sind. Das Wohneigentumsgesetz nennt aktuell Maßnahmen für Barrierefreiheit, Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge, Einbruchsschutz und schnelle Internetanschlüsse. Die Petition fordert, jetzt auch Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme in WEG und BGB aufzunehmen. Blockaden durch Vermieter und Eigentümerversammlungen wären dann nicht mehr möglich.

Die Änderungen am WEG sind ebenfalls keine neuen Forderungen und auch in der Politik bereits länger angekommen. Schon am 10. November 2022 forderten die Justizminister der Länder in der Justizministerkonferenz den Bundesjustizminister Buschmann auf, Balkonkraftwerke als Ausnahmen ins WEG aufzunehmen. Seitdem liegt der Ball im Justizministerium, passiert ist aber noch nichts. Auf Anfrage von heise online schrieb die Pressestelle des Ministeriums im Februar: "Das Bundesministerium der Justiz hat den in Bezug genommenen Beschluss der Justizminister der Länder zur Kenntnis genommen und wird eine Erweiterung des Katalogs der privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz bzw. von § 554 Bürgerliches Gesetzbuch prüfen. Hierbei wird eine enge Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erforderlich sein. Zum Zeitplan für eine etwaige Gesetzesänderung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden."

In Planung ist die veröffentlichte Petition bereits seit Monaten, wie der Verein Balkon.Solar gegenüber heise online berichtet. Dabei war das Einreichen mit Hürden verbunden. Zwischenzeitlich habe die Bundestagsverwaltung dem Petenten mitgeteilt, man könne eine Petition nur zu einem Gesetz gleichzeitig formulieren. Nachdem sich eine Bundestagsabgeordente in den Fall einschaltete, wurde diese Darstellung korrigiert, man habe die Petition nur einem Referat zuordnen wollen. Die Autoren setzten sich durch und die Petition konnte wie ursprünglich geplant erscheinen.

(jam)