Photovoltaik: Habeck will Regeln für Balkonkraftwerke erleichtern

Das Bundeswirtschaftsministerium fängt an, seine Photovoltaik-Strategie umzusetzen. Ein erster Gesetzentwurf liegt vor, der weniger Bürokratie verspricht.

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Photovoltaik am Weserstadion

Photovoltaik am Bremer Weserstadion

(Bild: heise online / anw)

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gesetz erarbeitet, mit dem Privatpersonen leichter eigene Photovoltaik-Anlagen wie Balkonkraftwerke in Betrieb nehmen könnten. Damit setzt das Ministerium seine im März vorgestellte Photovoltaik-Strategie teilweise um. Das Gesetz des Ministeriums von Robert Habeck (Grüne) muss nun noch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Sofern der Bundestag es ermöglicht, könnte es noch vor der Sommerpause dort behandelt und beschlossen werden.

Wer eine Balkon-PV-Anlage installiert, muss diese künftig nur noch zum Marktstammdatenregister anmelden, nicht mehr beim Netzbetreiber. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" hervor, der heise online vorliegt. Außerdem soll die Marktstammdatenregistermeldung "erheblich vereinfacht" werden. Bei der Anlagenzusammenfassung sollen Sonderregelungen für Balkon-PV für Vereinfachungen sorgen und unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen ausschließen.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Pflichten zur Direktvermarktung, also dem Verkauf von Strom aus PV-Dachanlagen, flexibler gestaltet werden sollen. Dabei sollen die gesetzlichen Anforderungen für Kleinanlagen in der Direktvermarktung abgesenkt werden. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich werden für die Vergütung von PV-Dachanlagen zugelassen.

Strom aus Photovoltaik-Anlagen sollen von Wohnungs- und Gebäudeeigentümern sowie Mietern ohne großen Bürokratieaufwand genutzt werden. Für diesen "Mieterstrom" wird eine "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" eingeführt. Das bereits etablierte Mieterstrommodell werde weiter optimiert, indem es erstmals auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird und bürokratische Anforderungen reduziert werden. Beide Modelle blieben für die Mieter freiwillig, geht aus dem Entwurf hervor.

Das Verfahren für den Anschluss von PV-Anlagen an das Stromnetz soll für alle Beteiligten beschleunigt werden. Dabei geht es unter anderem um ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Das "vereinfachte Netzanschlussverfahren", das bisher für Anlagen bis 10,8 kW vorgesehen war, wird auf Anlagen bis 30 kW installierter Leistung ausgeweitet. Das heißt, solche Anlagen, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, könnten künftig angeschlossen werden, wenn sich der Netzbetreiber nicht zurückmeldet, nachdem er ein Anschlussbegehren bekommen hat.

Für Freiflächenanlagen sollen die entsprechenden "Flächenkulissen" innerhalb und außerhalb der Ausschreibungen vereinheitlicht werden. Insbesondere sollen auch Anlagen außerhalb der Ausschreibungen in benachteiligten Gebieten ermöglicht werden, soweit die jeweilige Landesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung genutzt hat.

Das Wirtschaftsministerium hatte im März seine PV-Strategie vorgestellt vor dem Hintergrund, dass "massive Anstrengungen" erforderlich seien, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert, schreibt das Ministerium. Die Photovoltaik habe dabei einen Anteil von 67,4 GW, etwa 45 Prozent.

Nachdem der jährliche Zubau an Photovoltaik zwischen 2014 und 2017 eine Talsohle durchschritten hatte, stieg er zuletzt um etwa 7,3 GW im Jahr 2022. Für dieses Jahr strebt die Bundesregierung einen Zubau von 9 GW an, für 2024 von 13 GW und 18 GW im Jahr 2025 angestrebt. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungszubau auf 22 GW gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden. Der Zubau soll sich jeweils hälftig auf Dach- und Freiflächenanlagen aufteilen.

(anw)