Photovoltaik: Höhere Vergütung für neue Solar-Dachanlagen

Seit dem Wochenende gelten erste Bestimmungen des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für neue Photovoltaik-Anlagen gelten nun andere Förderbedingungen.

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(Bild: kfw.de)

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Seit Ende voriger Woche gelten erste Bestimmungen des reformierten Eneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Für neue Photovoltaik(PV)-Dachanlagen werden nun höhere Vergütungen gezahlt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Außerdem gelte jetzt der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse liegt.

Seit vergangenen Samstag können Solaranlagen bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten, schreibt das Ministerium. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden. Für PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten die bisherigen Vergütungssätze.

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfe. Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, werden künftig auskömmlich gefördert. Anlagen, die teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, bekommen eine geringere Förderung, da der Eigenverbrauch wirtschaftliche Vorteile bringe.

Die Regelungen des neuen EEG müssen noch auf europäischer Ebene genehmigt werden. "Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen", teilte das Wirtschaftsministerium mit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin, dass die höheren Vergütungssätze für die Einspeisung erst nach der Freigabe durch die Europäische Kommission ausgezahlt werden dürfen. "Wer jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält nach der EU-Freigabe eine Nachzahlung", heißt es in einer Mitteilung des vzbv.

Mit dem neuen EEG wurde die zum 1. Juli auf null abgesenkte so genannte EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 dauerhaft abgeschafft. Dadurch kann ab 2023 der Erzeugungszähler entfallen, schreibt der vzbv. Solche Zähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden.

Das novellierte EEG ist Teil des "Osterpakets" an einigen Gesetzen, das im Juli den Bundesrat passiert hat. Ende voriger Woche wurde es im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der größte der weiteren Regelungen des neuen EEG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie werden angehoben. Die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen wird erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen. Attraktiver werden soll es, windschwächere Standorte insbesondere im Süden des Landes zu erschließen.

Der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen, sei entscheidend, um das Tempo zu erhöhen, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Die höheren Vergütungssätze für Photovoltaik auf Dächern sollen ein klares Signal in den Markt senden und der Solarenergie "einen entscheidenden Schub" geben.

Zum Osterpaket gehört unter anderem das Wind-an-Land-Gesetz, mit dem die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet werden soll. Dafür werden die Bundesländer zu Flächenzielen verpflichtet, außerdem werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Mit dem Wind-auf-See-Gesetz werden Ausbauziele für Windenergie auf See erhöht.

(anw)