Plan B für Blackberry

Blackberry-Anbieter Research in Motion hat eine Hilfskonstruktion für seine Software entwickelt, die es erlauben soll, den E-Mail-Dienst in den USA auch im Fall einer erneut negativen Gerichtsentscheidung weiter zu betreiben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Blackberry-Anbieter Research in Motion (RIM) hat eigenen Angaben zufolge eine Hilfskonstruktion ("Workaround") für seine Software entwickelt, die es erlauben soll, den E-Mail-Dienst in den USA auch im Fall einer erneut negativen Gerichtsentscheidung wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen weiter zu betreiben. Der Patentverwerter NTP wirft dem kanadischen Unternehmen vor, geschützte Techniken zu nutzen und befindet sich deshalb seit 2002 im Rechtstreit mit RIM. Eine Einigung zwischen NTP und RIM war Ende vergangenen Jahres von einem Gericht für nichtig erklärt worden.

Für den 24. Februar ist eine erneute Anhörung vor Gericht anberaumt, die damit enden könnte, dass eine bereits im Jahr 2003 erwirkte, aber später außer Kraft gesetzte einstweilige Verfügung wieder aktiv wird, nach der RIM seine Blackberry-Verkäufe und -Dienste in den USA einstellen muss. Mit den in der neuen "BlackBerry Multi-Mode Edition" umgesetzten Modifizierungen der Software wäre jedoch keines der von NTP gehaltenen Patente mehr betroffen, teilte RIM am heutigen Donnerstag mit. Belegen soll dies ein unabhängiges Rechtsgutachten.

Zuvor hatte schon das US-Patent- und Markenamt sämtliche Patentansprüche von NTP zurückgewiesen. Das US-Justizministerium forderte zuletzt, dass im Fall eines Verkaufsstopps die Weiterführung des drahtlosen E-Mail-Dienstes für Behörden und Notfalldienste garantiert wird. Der zuständige Richter solle mit einer Entscheidung deshalb bis zur vollständigen Klärung des Rechtsstreits warten. RIM teilte zudem mit, man sei auch zu weiteren Verhandlungen mit NTP bereit. Allerdings stelle NTP Bedingungen zur Lizenzierung der umstrittenen Techniken, die man nicht erfüllen könne. In der ersten Einigung hatte sich RIM bereit erklärt, 450 Millionen US-Dollar an NTP zu zahlen. (pmz)