Playboy darf doch gegen Suchmaschine klagen
Ein Berufungsgericht hat die Klage des US-amerikanischen Erotikanbieters gegen Netscape und Excite zugelassen.
Der United States District Court for the Central District of California hat eine Klage des US-amerikanischen Erotik-Anbieters Playboy Enterprises gegen Excite und dessen Lizenznehmer Netcape Communications zugelassen. Die Suchmaschine hatte bei den Suchbegriffen "Playboy" und "Playmate" Banner von Hardcoreporno-Anbietern eingeblendet. Playboy sah darin eine Verletzung seines Warenzeichens und sich finanziell geschädigt. Das Unternehmen reichte im Jahr 1999 in Los Angeles Klage ein.
Im September 2000 hatte eine Bezirksrichterin entschieden, wenn Suchmaschinen nach der Eingabe von geschützten Markennamen gezielt Werbebanner Dritter einblenden, verstoße dies nicht gegen das US-Wettbewerbsrecht. Playboy habe unter anderem nachweisen können, dass viele Sucherergebnisse, die nicht auf Erzeugnisse des Unternehmens zurückgehen, nicht eindeutig zeigten, dass es sich nicht um ihr Angebot handle. (anw)