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Polizei darf auf Verbindungsdaten von Journalisten zugreifen

Andreas Wilkens

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage zweier Journalisten abgewiesen, deren Verbindungsdaten zu Fahndungszwecken ausgewertet wurden.

Die Polizei darf auf die Verbindungsdaten der Telefonate von Journalisten zugreifen. Voraussetzung ist, dass sie aus beruflichen GrĂŒnden in Kontakt mit gesuchten StraftĂ€tern stehen, hat das Bundesverfassungsgericht [1] in Karlsruhe heute entschieden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis ist zulĂ€ssig, wenn die Erfassung der Verbindungsdaten von Festnetztelefonen und Handys zum Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers fĂŒhren kann. DafĂŒr verlangt der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts eine genaue PrĂŒfung durch den zustĂ€ndigen Richter.

Damit wurde die Klage von zwei Journalisten zurĂŒckgewiesen, auf deren Verbindungsdaten Ermittler zugriffen. Ein ZDF-Reporter hatte mit dem ehemaligen Baulöwen JĂŒrgen Schneider telefoniert, der wegen Milliardenbetrugs gesucht wurde. In dem anderen Fall konnten die Ermittler anhand der Telefondaten einer Stern-Journalistin den Terroristen Hans-Joachim Klein auffinden. Nach Ansicht der Verfassungsrichter sind schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und zulĂ€ssig, wenn die aufzuklĂ€rende Straftat eine wichtige Bedeutung hat -- bei Bagatelldelikten sind sie hingegen tabu. Außerdem mĂŒsse gesichert sein, dass der Journalist mit dem mutmaßlichen StraftĂ€ter Kontakt hat. Die Richter legen den Politikern nahe, fĂŒr mehr Kontrolle bei der TelefonĂŒberwachung zu sorgen.

Siehe dazu auch: (anw [2])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-76039

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bverfg.de/
[2] mailto:anw@heise.de
[3] https://www.heise.de/news/Zeitungsverleger-Informantenschutz-muss-gesichert-bleiben-76087.html
[4] https://www.heise.de/news/Besserer-Schutz-von-Journalisten-vor-Telefonueberwachung-gefordert-71883.html