Polizei soll automatisch auf digitale Passfotos zugreifen können
Schon im Mai könnte das Passgesetz so geändert werden, dass die Polizei zu Fahndungszwecken automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen kann.
Die Bundesregierung plant laut einem Bericht der Berliner Tageszeitung (taz) Änderungen beim Passgesetz. Demnach soll die Polizei künftig bei der Verbrechersuche automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen können. In der Koalition sei nur noch umstritten, ob Fingerabdrücke im zentralen Register gespeichert werden sollen. Dabei handele es sich nicht um vage Pläne. Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen hatte das Bundeskabinett Ende 2006 beschlossen. Die Rheinische Post schreibt, eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums habe die Pläne bestätigt. Ursprünglich sei geplant gewesen, die automatische Abfrage für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ermöglichen. Auf Wunsch des Bundesrates sei diese Möglichkeit auf Straftaten ausgedehnt worden.
Im ursprünglichen Entwurf war die Speicherung von Fingerabdrücken nicht vorgesehen, heißt es weiter in der Rheinischen Post. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte sich jedoch in einem Handelsblatt-Interview dafür ausgesprochen, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Damit solle verhindert werden, dass Menschen mit falscher Identität unterwegs sind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der der taz nach eigenen Angaben vorliegt, sei als "besonders eilbedürftig" deklariert. Das neue Gesetz könnte schon im Mai in Kraft treten.
Der biometrische Reisepass wurde in Deutschland zum 1. November 2005 eingeführt. Davon wurden mittlerweile etwas 3 Millionen ausgestellt. Die biometrischen Merkmale sollten nur der Identifizierung des Passinhabers dienen und könnten gar nicht zu Fahndungszwecken benutzt werden, hieß es. Die digitalisierten Passbilder werden laut taz aber schon heute bei der Passbehörde gespeichert. Die Kommunen verwenden demnach in der Regel das JPG-Format.
Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Ăśbersicht ĂĽber die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
(anw)