Potenzieller Windkraft-Turbo: Aufbau von Windrädern soll lukrativer werden

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land deutlich angehoben. Sie hofft auf mehr Beteiligung am Losverfahren.

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(Bild: TimSiegert-batcam/Shutterstock.com)

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll unter der Ampel-Koalition Tempo aufnehmen. Die Bundesnetzagentur hat dazu am Dienstag an einem wichtigen Rädchen nachjustiert und die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land von 5,88 auf 7,35 Cent/kWh nach oben gesetzt. Das sind 25 Prozent mehr als 2022. Die Regulierungsbehörde hat damit ihren vom Bundestag jüngst vorgegebenen neuen Kompetenzrahmen voll ausgeschöpft.

Die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ist seit 2017 grundsätzlich die Voraussetzung dafür, dass Anlagenbauer eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten könnten. In diesem Rahmen geben Interessenten eine zu installierende Leistung für eine oder mehrere immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen ab. Bei den Auktionen gewinnt derjenige, der die geringste Fördersumme pro Kilowattstunde fordert. So soll das Fördervolumen eigentlich möglichst gering gehalten werden.

Die schwarz-rote Strategie entwickelte sich laut Kritikern aber zu einem "energiepolitischen Desaster". So gingen zum jüngsten Gebotstermin für das Losverfahren am 1. Dezember nur 14 gültige Angebote für insgesamt 189,45 Megawatt (MW) Windenergieleistung bei der Bundesnetzagentur ein. Die bereits im Vorfeld reduzierte Ausschreibung war damit schon das dritte Mal in Folge "unterzeichnet": Der Bund wurde die angebotene Leistungssumme also nicht vollständig los. Die nun angehobenen Gebotshöchstwerte sollen das Verfahren für Investoren und Betreiber lukrativer machen.

Die neue Maßgabe ermögliche "auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann."

Mit den Anpassungen reagiert der Regulierer nach eigenen Angaben "auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen" sowie auf gestiegene Zinskosten bei deren Finanzierung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sprach von einer "guten Nachricht für den Erneuerbaren-Ausbau". Der Druck auf die Rohstoffpreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie das erhöhte Zinsniveau verteuerten diesen zunehmend.

Die Bundesregierung habe zuvor schon "auf die aktuellen Marktentwicklungen reagiert und eine pragmatische, einfach umsetzbare Lösung für die Kostensteigerungen bei Windenergieanlagen vorgelegt", lobte Andreae. Diese setze die Netzagentur nun um.

Noch wichtiger ist der BDEW-Chefin zufolge aber "die zeitnahe Verfügbarkeit von Flächen, damit mehr genehmigte Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen". Verbindliche Flächenziele für die Windenergie für die Bundesländer müssten daher wesentlich schneller festgelegt werden. Ende 2032 sei dafür kein sinnvolles Datum: Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebiets müssten bereits bis 2025 vollständig ausgewiesen sein. Sonst könne die Bundesregierung "die nötigen und parallel im EEG festgelegten Ausbauziele" nicht bis 2030 erreichen.

Parallel hat die Regulierungsbehörde die Gebotshöchstwerte für Solaranlagen auf Dächern auf 11,25 Cent/kWh festgelegt. Die Erhöhung für Freiflächensolaranlagen werde derzeit vorbereitet, "um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen", hob Müller hervor. Für die Innovationsausschreibungen werde das Amt einen solchen Schritt Anfang 2023 prüfen.

Bürgerenergiegesellschaften müssen bei Windparks unter 18 MW mit der jüngsten EEG-Novelle nicht mehr ins Ausschreibungsverfahren. Zum 1. Januar startet nun auch eine neue Förderrichtlinie "Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land" (BAnz AT 21.12.2022 B1). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert damit bist zu 70 Prozent der Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase bis maximal 200.000 Euro pro Projekt. Das Geld muss nur zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windräder innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz, einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren oder eine andere EEG-Förderung erhalten haben. Das Programm umfasst zunächst 7,5 Millionen Euro insgesamt für 2023. (hos)