Preiserhöhungen: Österreichische Netflix-Kunden erhalten Geld zurück

2019 und 2020 hat Netflix in Österreich die Preise erhöht. Verbraucherschützer halten das für illegal. Netflix gibt jetzt bis zu 30 Euro zurück.​

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Netflix-Gutscheinkarten in einem Supermarktregal

Netflix-Gutscheinkarten in einem Supermarktregal

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Österreichische Konsumentenschützer können einen Erfolg verbuchen: Sie haben Netflix überzeugt, Abonnenten bis zu 30 Euro zurückzuzahlen. Anlass sind 2019 und 2020 durchgeführte Preiserhöhungen bei Netflix-Abonnements. Die Bundesarbeiterkammer (AK) stufte diese Verteuerung als nicht rechtskonform vereinbart ein und erhob Klage. Nun gibt es einen Vergleich.

Wer von einer der beiden Preiserhöhungen betroffen ist, kann sich von Netflix 20 Euro holen, wer von beiden betroffen ist, 30 Euro. Dieses Angebot verschickt Netflix derzeit per E-Mail an österreichische Abonnenten. Zur Abwicklung verschickt Netflix ein Angebot per E-Mail. Darin enthalten ist ein Code. Wer das Angebot annehmen möchte, muss den Code in ein Netflix-Formular eintragen.

Wer das tut, verzichtet auf die theoretische Möglichkeit, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen und damit womöglich eine höhere Rückerstattung zu erstreiten. Da die Frage, ob die Preiserhöhung rechtskonform vereinbart wurde, nicht ausjudiziert ist, wäre mit so einer Klage das Risiko vielfacher Prozesskosten verbunden. Die österreichische Bundesarbeiterkammer, die Netflix im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagt hat, zieht ihre Klage zurück, "sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden."

In Deutschland zeichnet sich übrigens keine Rückerstattung seitens Netflix ab. Zwar hat ein Berlin Gericht festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln in den deutschen Netflix-Verträgen rechtlich unwirksam sind, doch vertritt Netflix den Standpunkt, diese Klausel gar nicht angewandt zu haben. Vielmehr habe es von jedem deutschen Kunden eine Zustimmung zur Preiserhöhung eingeholt. Die Abonnenten hätten sich auch dazu entscheiden können, ihren günstigeren Vertrag auslaufen zu lassen.

Die Arbeiterkammern (offiziell Kammer für Arbeiter und Angestellte) sind die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Fast alle Arbeitnehmer sind automatisch Mitglied; im Unterschied zu Gewerkschaften ist die Mitgliedschaft nicht freiwillig. Die Aufgabe der Arbeiterkammern in den neun Bundesländern sowie der Bundesarbeiterkammer ist, "die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen" der Arbeitnehmer zu vertreten und zu fördern, wozu auch Konsumentenschutz zählt. Die Arbeiterkammern sind die mit Abstand wichtigste Verbraucherschutzeinrichtung Österreichs und betreiben dafür auch den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

(ds)