Private wollen weiter gegen "Fernsehfee" klagen

Die privaten Fernsehanbieter wollen "notfalls bis zum Bundesgerichtshof" gegen TV-Werbeblocker klagen.

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Von
  • Christian Persson

Die privaten Fernsehanbieter wollen "notfalls bis zum Bundesgerichtshof" gegen technische Sperren zur Verhinderung des Empfangs von Werbung klagen. Mit dieser Ankündigung reagierte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), SAT1-Geschäftsführer Jürgen Doetz, auf die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, mit der am Freitag eine einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts gegen die "Fernsehfee" aufgehoben wurde. Ähnlich hatte Ende September auch das OLG Frankfurt entschieden.

Wichtig für die privaten Fernsehanbieter sei es, dass die bisherigen Entscheidungen keinen Freibrief für die Hersteller des Werbeblockers bedeuteten, so der Verband. Vielmehr stellten sie im Wesentlichen darauf ab, dass das Gerät derzeit die Existenz von privaten Fernsehanbietern noch nicht bedrohe. Diese müssten erst wirtschaftlichen Schaden nachweisen können, bevor sie die "Fernsehfee" verbieten lassen könnten.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung werde der VPRT für die klagenden Sender die Finanzierung des Verfahrens übernehmen. Doetz: "Schließlich gilt auch für das private Fernsehen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Wenn dieses Recht im Markt beschädigt wird, muss die Justiz zu unseren Gunsten entscheiden."

Das Zusatzgerät Fernsehfee wertet ein RDS-Signal (Radio Daten System) aus, das laut Auskunft des Herstellers seit Anfang des Jahres bundesweit ausgestrahlt wird. Läuft auf einem vom Kunden angegebenen Kanal ein Werbespot, löst ein Techniker in der Firmenzentrale das Werbe-Stop-Signal aus.

Ein PC-gestütztes algorithmisches Verfahren, das beim Empfang von Werbespots ohne Zutun menschlicher Operatoren einen Pause-Befehl für Videorecoder erzeugt, hat c't in Ausgabe 13/99 vorgestellt. (cp)