Produktpass, Reparaturindex: Ökodesign-Verordnung der EU kann in Kraft treten

Gut zwei Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission werden Ökodesign-Anforderungen in der EU auf viele weitere Produkte ausgeweitet.

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Reparatur eines Smartphones

(Bild: TimeStopper69/Shutterstock.com)

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Viele Alltagsprodukte sollen in der EU nachhaltiger werden. Dafür sorgen soll eine neue Ökodesign-Verordnung, die nun die EU-Mitgliedsstaaten endgültig beschlossen haben. Sie kann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und am 20. Tag danach in Kraft treten. Sie sieht eine Übergangszeit von 24 Monaten vor. Die EU-Kommission rechnet für Ende 2025 damit, dass die ersten Produktverordnungen die neuen Bestimmungen umsetzen.

Die Produktverordnungen lösen die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler betraf. Nun geht es um fast alle Alltagsprodukte, darunter auch Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Ladegeräte, Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien. Es sollen nur noch solche Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind. Von der Verordnung ausgenommen sind Autos oder verteidigungs- und sicherheitsbezogene Produkte.

Die zukünftigen Produkt-Anforderungen decken deren gesamten Lebenszyklus ab. Vorgeben können sie Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit oder zur Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware. Sie sollen verhindern, dass ein Produkt etwa wegen Designmerkmalen, nicht verfügbaren Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlender Software-Updates nicht mehr funktions- oder weniger leistungsfähig ist.

"Die Bundesregierung hat sich dabei erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, für eine bessere Rohstoff-Wiedergewinnung, für ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, für einen technologie-offenen Digitalen Produktpass und für die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt", schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Der zum Beispiel über einen QR-Code abrufbare Produktpass soll über die Nachhaltigkeit von Waren informieren. Dazu kommen ein neues Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeitsindex.

Der EU-Rat hatte sich am 4. Dezember 2023 vorläufig mit dem EU-Parlament über die neue Verordnung geeinigt. Diese hatte die EU-Kommission Ende März 2022 vorgeschlagen. Die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG legte Energieeffizienzanforderungen für 31 Produktgruppen fest. Nach den Berechnungen der Kommission haben diese Energieausgaben in Höhe von 120 Milliarden Euro eingespart und zu einem um 10 Prozent niedrigeren jährlichen Energieverbrauch geführt. Verordnungen sind im Gegensatz zu Richtlinien der EU direkt in den EU-Mitgliedsstaaten wirksam.

(anw)