Prominente Unterstützung für US-Unterhaltungsindustrie im Kampf gegen Filesharing

Künstler wie Tom Jones und Avril Lavigne stellen sich vor dem Supreme Court der USA auf die Seite der Unterhaltungsindustrie.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 420 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die US-amerikanische Unterhaltungsindustrie hat im Kampf gegen Internettauschbörsen ihre Argumentationsgeschütze aufgefahren und wird dabei von diversen Organisationen und prominenten Personen unterstützt. Die Recording Industry Association of America und die Motion Picture Association of America haben das oberste Gericht der USA nun in einer Eingabe (PDF) aufgefordert, die bislang für Tauschbörsenbetreiber günstige Rechtslage umzudrehen. Dieser Eingabe haben sich laut Washington Post die Christian Coalition of America, das Hip-Hop Summit Action Network, eine Reihe von Universitätsprofessoren und Staatsanwälten sowie die Künstler Tom Jones und Avril Lavigne angeschlossen.

Rick Carnes von der Songwriters Guild of America habe auf einer Pressekonferenz gesagt, sein Besitz werde in Tauschbörsen gestohlen, berichtet die Zeitung weiter. Auch die Senatoren Orrin G. Hatch und Patrick J. Leahy sind wie die Vertreter der Unterhaltungsindustrie dafür, dass Internet-Anbieter für das Treiben von Musik-Kopierern auf ihren Servern verantwortlich gemacht werden. Hatch ist derjenige Senator, der den mittlerweile auf Eis gelegte Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004 entworfen hat und dafür eintritt, P2P-Netze zu verbieten.

Genau mit diesem Anliegen ist die US-amerikanische Unterhaltungsindustrie bislang vor Gericht gescheitert und im Verfahren gegen die Tauschbörsen-Softwareentwickler Grokster und StreamCast bis vor den Supreme Court gezogen. Dieser will den Fall ab Ende März behandeln. IT-Unternehmen wie Microsoft, Apple und Google haben in ihrer Eingabe das oberste Gericht darauf hingewiesen, eine Haftung für illegales Verhalten Dritter könne die Innovationskraft der Unternehmen beeinträchtigen.

Der Rechtsanwalt Donald B. Verrilli, der auf der Seite der Unterhaltungsindustrie steht, meint, dass das Berufungsgericht, das im August 2004 ein Urteil zu Gunsten von Tauschbörsenbetreibern bestätigte, das so genannte Betamax-Urteil von 1984 missverstanden habe. Darin war Sony von dem Vorwurf freigesprochen worden, Videorecorder leisteten Raubkopien Vorschub. Verrilli meint nun, wenn ein Produkt oder ein Service hauptsächlich für illegale Zwecke genutzt werde, müsse ein Provider oder Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden.

Siehe zum Thema auch: (anw)