Protest gegen EU-Handelsabkommen mit Südkorea

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat eine neue Handels-Vereinbarung zwischen der EU und Südkorea kritisiert, da diese zu scharfe Regelungen zum Patentschutz mit sich brächten.

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Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und Korea wegen weitreichender Durchsetzungsrechte für Patente kritisiert. Die stellen nach Ansicht der FFII eine Gefahr nicht nur für freie Softwareprojekte und Softwareproduzenten dar, sondern für alle Firmen, die Computerprogramme anwenden. Insgesamt würden die Innovation und die Wettbewerbskraft behindert sowie Rechtsunsicherheit geschaffen.

Die EU sieht das über zwei Jahre hinweg im Geheimen ausgehandelte Abkommen als Muster für eine Reihe von Folgevereinbarungen mit anderen Ländern. Derzeit arbeitet Brüssel etwa mit Kanada an einem vergleichbaren Vertrag, der weitgehende Bestimmungen zum Kampf gegen Produktpiraterie und zur beidseitigen Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern enthält. Das Vorbildabkommen mit Südkorea erklärte die EU Mitte Oktober für unterschriftsreif. Es muss nun noch durch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können.

Konkret fordert der FFII, dass das Kapitel (PDF-Datei) zu "geistigen Eigentumsrechten" aus dem Handelsabkommen gestrichen werden soll. Dieses enthalte umfangreiche Maßnahmen gegen Patentverletzungen. So gebe es den Haltern gewerblicher Schutzrechte einschließlich sogenannter Patent-Trolle Mittel wie einstweilige Verfügungen in die Hand. Zudem seien Beschlagnahmungen, die Zerstörung von Produktionsmaterialien, das Löschen von Online-Datenbanken für Software-Projekte oder vergleichsweise hohe Schadensersatzansprüche vorgesehen. Dabei reichten Verdächtigungen und Vermutungen bereits aus, um auf Teile dieses Maßnahmenkatalogs zurückzugreifen.

Das Abkommen bezieht sich neben zivilrechtlichen Ansprüchen zur Durchsetzung von Patentrechten etwa auch auf Urheberrechte, Markenzeichen, Design-Muster oder Herkunftsbezeichnungen. Dabei geht es etwa um den rechtlichen Schutz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) beziehungsweise damit verknüpfter Technologien wie digitale Wasserzeichen. Darüber hinaus sollen beide Seiten zumindest zur Bekämpfung von Markenpiraterie und schweren Copyright-Verstößen Strafvorschriften erlassen. Über diesen Punkt gibt es in der EU selbst aber noch heftige Auseinandersetzungen.

Ante Wessels vom FFII räumt zwar ein, dass eine Reihe der vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Produktfälschungen im großen Stil berechtigt sein könnten. Die scharfen Schwerter dürften aber nicht gegen Software-Entwickler gerichtet werden. Die in Europa vergebenen Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" seien schließlich so breit angelegt, so zweifelhaft in ihrer Gültigkeit und so zahlreich, dass ihre unbeabsichtigte Verletzung im Geschäftsalltag unvermeidbar sei. Damit fände sich etwa für Wettbewerber immer ein Weg, um missliebige Konkurrenz in Rechtsstreitigkeiten zu verwickeln und aus dem Feld zu schlagen. Ganze Wirtschaftszweige seien damit in Gefahr. Die EU müsse daher in ihrem Versuch gestoppt werden, ihre fehlerhafte Gesetzgebung zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern auf andere Staaten auszudehnen. (vbr)