Prozess gegen Tauss beginnt am 18. Mai

Der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der des Besitzes kinderpornografischen Materials beschuldigt wird, ist auf vier Verhandlungstage angesetzt.

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Der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und medienpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss beginnt am 18. Mai vor dem Landgericht Karlsruhe. Diesen Termin, den Tauss selbst getwittert hat, bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber heise online. Es seien vier Verhandlungstage angesetzt.

Bei Durchsuchungen von Wohnung und Büro des Politikers im März 2009 wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft kinderpornografische Bilddateien und Videodateien gefunden. Tauss selbst hatte erklärt, er habe das Material erworben, um "eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen". Im September 2009 hob der Bundestag Tauss' Immunität auf, kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches ist die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials strafbar. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor. (anw)