Prozess gegen den Chef von Kino.to hat begonnen

Als Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm ein gelernter Bodenleger aus Leipzig Millionen ein. Seit Dienstag steht der 39-Jährige wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten vor Gericht.

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Vor dem Landgericht Leipzig muss sich seit Dienstag der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to verantworten. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten vor. Der gelernte Bodenleger soll das Portal 2008 gegründet und damit mehr als 6,6 Millionen Euro eingenommen haben. Der Angeklagte schwieg zum Prozessauftakt am Dienstag zu den Vorwürfen. Am 22. Mai soll der Prozess fortgesetzt werden.

Das bekannte Streaming-Portal war im Juni 2011 nach einer internationalen Razzia aufgeflogen. Die Behörden nahmen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige fest, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen wurden. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.

Staatsanwalt Dieter Blum sprach am Dienstag von einem "parasitären Geschäftsmodell". Insgesamt sollen mit Werbeeinnahmen zwischen März 2008 und Juni 2011 mehr als 6,6 Millionen Euro zusammengekommen sein. Rund 1,6 Millionen Euro zahlte der Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft an seine Mitarbeiter. Was mit dem übrigen Geld geschehen ist, konnte demnach noch nicht vollständig ermittelt werden. Der Anwalt des Angeklagten sagte, der Leipziger habe sich unter anderem ein Leben auf Mallorca finanziert. Über ein spanisches Konto verwaltete er auch die Einnahmen.

Der Hauptbeschuldigte soll zusammen mit seinen Helfern täglich bis zu 3000 neue Links zu illegal kopierten Filmen und Serien in das Portal eingestellt haben. Kino.to soll so zu einer der meistgeklickten Webseiten mit bis zu vier Millionen Besuchern am Tag geworden sein. Als der Druck der Behörden auf das illegale Portal zunahm, verlegte die Gruppe den Standort der Server von den Niederlanden nach Russland. Um dort keine Aufmerksamkeit zu erregen, soll der Betreiber die Verlinkung russischer Produktionen untersagt haben.

Die erste Anklage wurde im Oktober 2011 erhoben. Zuletzt war der Programmierer der Seite zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Davor waren bereits einige andere Mitstreiter zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und über drei Jahren verurteilt worden. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. (mit Material von dpa) / (vbr)