Prozess um "FTP-Explorer"-Link geht in die nächste Instanz

Gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, der "FTP-Explorer"-Link verletzte die Markenrechte von Symicron nicht, legte die Firma Berufung ein.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ende Oktober entschied das Landgericht Düsseldorf im Rechtsstreit um den "FTP-Explorer"-Link auf den SelfHTML-Seiten, dass die Nennung des FTP-Explorer wie auch der Link zur amerikanischen Firma FTPx Corporation keine Rechte der Ratinger Firma Symicron verletze. Dieses Urteil zu der negativen Feststellungsklage von SelfHTML-Autor Stefan Münz wird vorerst nicht rechtskräftig: Wie der Rechtsanwalt der Firma, Günter Freiherr von Gravenreuth, schon im Oktober ankündigte, hat er nun im Auftrag seiner Mandantin Symcron Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Münz hatte allerdings ebenfalls erklärt, er wolle den Fall notfalls über alle Instanzen durchfechten.

Symicron genießt in Deutschland seit 1995 Markenschutz für den Begriff "Explorer" und mahnt seit einiger Zeit Firmen und Internet-Anbieter ab, die "Explorer" entweder in eigenen Produkten benutzen oder durch Links auf entsprechende Produkte verweisen. Kritiker der Abmahnpraxis bezweifeln jedoch, dass Symicron den Namen "Explorer" jemals selbst benutzt hat. Sie haben unterdessen für den Nachweis, dass jemand ein solches Produkt von Symicron erworben hat, eine Belohnung ausgesetzt. (jk)