Prozessauftakt in Trier: Nie dagewesenes Riesenverfahren um den Cyberbunker

Seite 2: Datenreichtum für die Ermittler

Inhaltsverzeichnis

Bis auf einen Angeklagten, der zum Zeitpunkt des Haftbefehls noch als Jugendstraftäter galt, befinden sich alle mutmaßlichen Täter seit knapp einem Jahr ununterbrochen in Untersuchungshaft. Wie der vorsitzende Richter zu Beginn des Verfahrens betonte, sei sich das Gericht über den ungewöhnlichen Charakter dieser Situation bewusst. Auch die angesetzte Länge des Verfahrens spiegele die schiere Menge an Material wider, die untersucht werden müsse. Im Gespräch mit heise online sagte der ermittelnde Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, dass er nach wie vor mit der Auswertung der Materialien in dem Fall beschäftigt sei. Die Menge an sichergestelltem Material – insgesamt knapp 2 Petabyte Daten – habe nie zuvor dagewesene Ausmaße. Auch sei das Verfahren deswegen in der Vorbereitung so umfangreich gewesen, weil tausende Straftaten untersucht werden müssen.

"Cyberbunker" in Traben-Trarbach (122 Bilder)

Das Gelände
(Bild: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz)

Um den Angeklagten nachzuweisen, dass sie sich der Bildung einer kriminellen Vereinigung in den sieben Straftatenkomplexen schuldig gemacht haben, müssten schließlich auch die Straftaten der Verkäufer illegaler Waren nachgewiesen werden, zu der sie Beihilfe geleistet hätten, erläuterte Angerer. Allein das Verlesen der Anklageschrift mit dutzenden solcher Fälle nahm über eine Stunde in Anspruch.

Bei den Delikten der Kunden des Cyberbunkers handelt es sich vorwiegend um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, also den Handel mit illegalen Medikamenten oder Drogen. Allein über den Marktplatz Flugsvamp 2.0 sei zwischenzeitlich über 90 Prozent des schwedischen Drogenhandels abgewickelt worden, schätzt die schwedische Polizei.