Punk-Bands, ostdeutsche Zeitschriften und Journalisten im Überwachungsnetz
Aktuelle Überwachungsfälle sorgen für Unbehagen: Staatsschützer nehmen den Song-Titel "Amoklauf" als Anlass für Observationen, das BKA nutzt Stasi-Opferakten zur Terrorfahndung, immer mehr Pressevertreter werden abgehört.
Krasse Überwachungsfälle gegen Punk-Bands, Mitglieder der "ostdeutschen Zeitschrift" telegraph und andere Pressevertreter sorgen hierzulande verstärkt für Unbehagen. Zum einen ergeben sich immer mehr Details über die Ermittlungen im Fall des staatlichen Vorgehens gegen die "militante gruppe" (mg) und damit zusammenhängenden Verdächtigen. Demnach haben Fahnder im Auftrag der Bundesanwaltschaft nicht nur Briefe aus der linken Szene an Berliner Tageszeitungen abgefangen, sondern auch im großen Stil Telefongespräche zwischen Journalisten etwa des NDR, der taz und von Spiegel Online abgehört, protokolliert und ohne Anomymisierung zu den Akten gegeben. Die ehemalige DDR-Oppositionszeitschrift telegraph meldet zudem, dass bei den Ermittlungen gegen die mg sogar Material aus persönlichen Stasi-Opferakten interner DDR-Kritiker zur Erstellung eines aktuellen Personenprofils herangezogen worden sein soll.
Die Materialien sollen aus dem Jahr 1988 stammen, als Teile der DDR-Opposition auch im Osten gegen den Westberliner Gipfel des Internationalen Währungsfonds sowie der Weltbank mobil machten. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Angaben der vor der Wende als "Umweltblätter" betitelten Zeitschrift versucht, mit Hilfe der Arbeit der "Kollegen" von der DDR-Staatssicherheit Kontakte schon zu damaligen Zeiten zu "terroristischen Kreisen" im Westen zu belegen. Im konkreten Beispiel habe sich das Ministerium für Staatssicherheit in seinen Unterlagen damit unter anderem die Umweltorganisation Greenpeace vorgenommen.
Auslöser der Heranziehung der Stasi-Akten waren im Rahmen der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen vier Autoren der Zeitschrift telegraph neun Wörter wie "implodieren" oder "drakonisch", die auch in Bekennerschreiben der mg aufgetaucht sein sollen. Zu den Beitragslieferanten gehört auch der Berliner Sozialolge Andrej H., gegen den der Bundesgerichtshof (BGH) einen bereits ausgestellten Haftbefehl Ende Oktober aufhob. Schon damals hatten Wissenschaftler aus aller Welt die fragwürdigen Begründungen der Ermittlungen und der Verhaftung scharf kritisiert. Es ging dabei ebenfalls um die Verwendung von Fachbegriffen und über Google-Suchabfragen angeblich herausgefundene Gemeinsamkeiten mit Bekennerschriften der militanten Gruppe.
Gegen den Soziologen folgten laut der Stellungnahme der Redaktion Rundum-Observationen mit Hausdurchsuchungen, GPS-Wanzen am Auto, stündlich zugesandten "stillen" SMS auf Handy, Videoüberwachung, Kontrolle des Surfverhaltens im Internet und der E-Mail-Kommunikation sowie die Überprüfung des Freundeskreises und weiterer Personen. "Inwieweit unsere journalistische Arbeit von diesen Entwicklungen betroffen ist, können wir nur erahnen", erklärte telegaph-Redakteur Andreas Schreier zu dem Fall. "In den Ermittlungsakten sollen Observationsfotos vom Sitz der telegraph-Redaktion auftauchen und die überwachten E-Mails des Hauptbeschuldigten Andrej H. lagen auf dem Mailserver unserer Redaktion." Betrachte man die jüngsten Überwachungsfälle von Journalisten und Rechtsanwälten, stelle sich die Frage: "Sind wir auf dem Weg zu einer neuen deutschen Geheimpolizei?"
Zu Unrecht beschattet fühlt sich derweil auch die Band "Mono für Alle!" (MfA). Die Punkformation aus Gießen stand aufgrund von kritischen Texten etwa beim Lied "Hallo Verfassungsschutz" schon einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsschützer, welche die Löschung der Songprosa von der Homepage der Musikgruppe verlangte. Nun meldet MfA, dass auch die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Gießen seit knapp einem Jahr gegen sie aufgrund des Lieds "Amoklauf" ermittle. Demnach soll der mit dem Fall beauftragte Staatsschutz das Umfeld der Bandmitglieder observiert, Schulakten durchforscht und Konzertveranstalter kontaktiert haben. Zudem habe sich ein Fahnder mit einer extra angelegten E-Mail-Adresse im Fanklub von MfA angemeldet. Dies alles sei ohne Kenntnis der Bandmitglieder geschehen, die nach eigenen Angaben erst kürzlich aufgrund der Befragungen in ihrem Umfeld von den Ermittlungen erfahren haben.
Laut der inzwischen erfolgten Akteneinsicht starteten die Verdachtsmomente im Dezember 2006, als die Polizeidirektion Waiblingen auf den Song "Amoklauf" gestoßen sei und diesen in einer E-Mail an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als "sehr aggressiv und aufreißerisch" beschrieben haben soll. Erwähnt wird unter Bezug auf ein Interview mit der Band aus einem Computerspiele-Magazin, dass das Lied nicht vor 22 Uhr im Radio laufen dürfe. Nicht hervorgehoben wird die darin ebenfalls enthaltene Passage, dass MfA selbst dem Lied eine therapeutische Wirkung unterstellen, die vom Amoklaufen abhalte. Genauso fehlt der Hinweis, dass das Stück Medienwächtern zufolge klar unter die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit fällt. Die Staatsanwaltschaft selbst kommt laut der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Titel in Zusammenhang mit Amokläufen an Schulen gesehen werden müsse und wittert eine "Anleitung zu Straftaten" gemäß Paragraph 130a StGB.
Der Fall wandert an die Staatsanwaltschaft Gießen weiter, welche den Staatsschutz mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Dieser unterstellt der Band ein "extrem konspiratives Vorgehen", da es "keinerlei Anhaltspunkte zur Identifizierung der Mitglieder" gebe. Die folgenden Observationen konzentrierten sich laut MfA zunächst unter anderem auf die Durchforschung des Internet, die Online-Bestellung von Tonträgern sowie die Auswertung von Fotos und Interviews. Auch Veranstaltungszentren, an denen Auftritte der Gruppe geplant sind, sollen ins Visier der Fahnder geraten sein. Erst acht Monate nach dem Beginn der Ermittlungen kommen die Staatsschützer laut der Akte auf die Idee, eine Whois-Abfrage über die Domain der Band-Webseite zu stellen. Die dabei herausgefundenen personenbezogenen Daten nutzten sie MfA zufolge, um im Familien- und Bekanntenkreis herumzuschnüffeln und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Mono für Alle! hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Die Berichte über ungewöhnliche staatliche Observationen haben bei Betroffenengruppen und Oppositionsparteien Kritik ausgelöst. NDR-Intendant Jobst Plog etwa warnt vor einem "massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit". Die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten würden massiv beeinträchtigt. Journalistenverbände sehen den Informantenschutz massiv geschädigt. Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Renate Künast, erklärte insbesondere den Rückgriff des BKA auf Stasiakten zum "Skandal". Zumindest das Vorgehen der Bundesanwaltschaft beim Belauschen von Terrorverdächtigen und Pressevertretern hat auch bereits ein parlamentarischen Nachspiel gefunden. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie mit den Protokollen der abgehörten Telefonate umgegangen werden soll. Seiner Ansicht nach ignorierten die Bundesanwaltschaft bei der Anordnung sowie das BKA und LKA Kiel bei Ausführung der Überwachung offenbar alle Regelungen zum Schutz von Presse- und Rundfunkfreiheit. (Stefan Krempl) / (jk)