Quellenschutz: EU-Kommission gibt Milliarden-Kartellstreit mit Qualcomm verloren

Die Kommission drängt nicht weiter darauf, dass der Apple-Zulieferer Qualcomm für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei LTE-Chips zahlen muss.

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(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

In der langjährigen kartellrechtlichen Auseinandersetzung mit dem US-Chiphersteller Qualcomm gibt sich die EU-Kommission auf einmal geschlagen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte den Beschluss der Brüsseler Regierungsinstitution von 2018, dem Apple-Zulieferer wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln eine Strafe in Höhe von 997 Millionen Euro aufzubrummen, aufgrund mehrerer Verfahrensfehler im Juni insgesamt für nichtig erklärt. Die Kommission bestätigte nun Gerüchte, dass sie gegen das Urteil keine Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wolle.

Dem Vernehmen nach soll es den Kartellwächtern schwergefallen sein, die Luxemburger Richter vom Wert einer Berufung zu überzeugen. Die Kommission erklärte ihren Verzicht auf das Anrufen der höheren Instanz laut dem Portal "Silicon". Der Fall ist damit abgeschlossen.

Der Verweis auf die potenziell verringerten Anreize für Apple, sich für 4G-Chips für iPads an Wettbewerber von Qualcomm zu wenden, genügte den Richtern nicht, "um die Wettbewerbswidrigkeit dieser Zahlungen für den gesamten Bedarf" des Konzerns aus Cupertino nachzuweisen. Die Wettbewerbshüter sahen sie zudem verpflichtet, "den genauen Inhalt jeder Unterredung, die zur Sammlung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung erfolgt ist", aufzuzeichnen. Die Kommission sei dieser Auflage hier etwa beim Abhalten von Sitzungen und Telefonkonferenzen mit Dritten "nicht in vollem Umfang nachgekommen".

Die Brüsseler Exekutivinstanz betonte nun, sie werde die Identität anonymer Hinweisgeber und von diesen bezogene vertrauliche Informationen weiterhin schützen. Dazu gehöre "auch die Identität von Dritten, die einen begründeten Antrag auf Anonymität gestellt haben". Es bestehe die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen seitens einer Partei, "gegen die ermittelt wird".

Das in San Diego ansässige Unternehmen Qualcomm hatte im vergangenen Jahr vor dem EuG erklärt, die Untersuchung der Kommission sei "voreingenommen" gewesen. Damit wäre es Apple noch einfacher gefallen, "die Beweise, die Darstellung und die Schlussfolgerungen zu diktieren".

Die Entscheidung gilt als schwerer Schlag für die kartellrechtlichen Bemühungen der EU, die Marktmacht von Tech-Konzernen einzuhegen. Zur Debatte stehen damit erneut etwa hohe bereits verhängte Geldstrafen gegen Google sowie laufende Untersuchungen auch gegen Amazon, Apple und die Facebook-Mutter Meta.

Vor Kurzem hatte das EuG auch die von Kommission 2009 gegen Intel verhängte Kartellstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro aufgehoben. Hier geht es um Rabatte für Computerhersteller. In dieser Auseinandersetzung ist die Kommission Anfang April aber in die Berufung gegangen. Besser lief es für sie im Android-Fall: Das EuG setzte hier die gegen Google verhängte Geldstrafe nur leicht auf 4,12 Milliarden Euro herab. Beide Seiten können dagegen noch Rechtsmittel beim EuGH einlegen.

(mki)