Rahmenbedingungen für europäischen Mautdienst verabschiedet

Die Europäische Kommission hat sich auf die Rahmenbedingungen für den European Electronic Toll Service (EETS) verständigt, der für Kompatibilität der verschiedenen europäischen Mautsysteme sorgen soll.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Europäische Kommission hat am heutigen Mittwoch in Brüssel die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen verabschiedet, nach denen der European Electronic Toll Service (EETS) operieren kann. Ziel von EETS ist es, in drei Jahren ein einheitliches System zur elektronischen Abrechnung von Straßenbenutzungsgebühren einzuführen, bei dem ein Fahrzeug mit einer einzigen On-Board-Unit (OBU) in allen europäischen Ländern Benutzungsgebühren entrichten kann. Die EETS-Direktive der OBU-Nutzung gilt zunächst für alle Last-Transporter ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Personen-Transporter, die mehr als 9 Personen einschließlich Chauffeur befördern können.

EETS soll die Kompatibilität der europäischen Mautsysteme sicherstellen und eine Abrechnungsinstanz schaffen.

Zur Vorstellung von EETS nannte Antonio Tajani, als Vizepräsident der EU-Kommission zuständig für das Transportwesen, die nun verabschiedete Rahmenplanung nach den Vorgaben des EU-Entwurfes 2004/52/EC "den größten Fortschritt in Europa seit Abschaffung der innereuropäischen Grenzkontrollen". Spätestens in drei Jahren soll ein LKW, der im europäischen Transit verkehrt, mit einer einzigen OBU auskommen, statt vier oder fünf inkompatible Systeme im Führerhaus installieren zu müssen.

Nach 18 Monaten des Dauerbetriebs soll EETS einem ausführlichen Test unterworfen werden. Sollte sich das System als robust und abrechnungstechnisch fehlerfrei erweisen, kann es in weiteren fünf Jahren für alle Fahrzeuge eingeführt werden. Dass ein solches System funktionieren kann, wurde bereits im Frühjahr 2008 unter Beweis gestellt, als ein OBU-Prototyp des ERTICO-Projekts auf 5000 Kilometern in sechs verschiedenen Maut-Systemen funktionierte. Auf deutscher Seite nahm Toll Collect an diesem Versuch teil.

Neben den verbindlich definierten Standard-Interfaces bei der Kommunikation mit dem jeweiligen nationalen System zur Abrechnung von Straßen- oder Tunnelgebühren (ISO 17575) besteht EETS vor allem aus einem abrechnungstechnischen Rahmenwerk. Neben dem nationalen Maut-Betreiber eines Landes, der Mautgebühren erhebt und an die Staatskasse abführt, werden "EETS-Provider" entstehen, die die Abrechnung der Nutzungsgebühren mit anderen Systemen übernehmen. Ein deutscher LKW, der ins Ausland fährt, muss neben dem nationalen System von Toll Collect bei solch einem EETS-Provider angemeldet sein.

In einer ersten Stellungnahme hat der Verband der europäischen Mautbetreiber (ASECAP) das EETS-Rahmenwerk begrüßt. Der Verband veranstaltet Ende Oktober einen Kongress, auf dem technische Details zur Sprache kommen sollen. Gleichzeitig wird von den Mautbetreibern die Forderung erhoben, die kommenden EETS-kompatiblen OBUs für weitere telematische Zusatzdienste zu öffnen. Neben dem einfachen Frachtmanagement könnten OBUs die Fahrtzeiten bei Transporten von lebenden Tieren oder die Routen von Gefahrguttransporten überwachen. (vbr)