Rambus wegen Betrugs zu Schadenersatz verurteilt

Die Chipentwicklerfirma Rambus ist mit einer Patentklage vor Gericht gescheitert.

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Die Chipentwicklerfirma Rambus ist vor Gericht mit einer Klage gegen Infineon wegen einer angeblichen Patentverletzung gescheitert. Gleichzeitig wurde das Unternehmen zur Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen Betrugs verurteilt – zahlbar an den Prozessgegner Infineon. Die Geschworenen in dem Verfahren vor dem US District Court in Richmond, Virgina, befanden Rambus für schuldig, wichtige eigene Patentanmeldungen den anderen Mitgliedern des Normungsgremiums JEDEC absichtlich nicht mitgeteilt zu haben.

Das sei als vorsätzlicher Betrug zu werten, weil Rambus in der Folge technische Verfahren patentieren ließ, die auch die Mitglieder des JEDEC entwickelten. Der Joint Elecron Device Engineering Council ist ein Gremium der Electronic Industries Alliance (EIA) zur Entwicklung von Bauelemente-Standards. Zurzeit liegt noch keine genaue Urteilsbegründung vor. Rambus hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Nach Ansicht von Rambus beschränken Gesetze im US-Bundesstaat Virginia die Höhe von Schadenersatzzahlungen auf höchstens 350.000 US-Dollar.

Das Urteil könnte außer seinen aktuellen Auswirkungen auf den Aktienkurs des Entwicklerunternehmens, der seit März um rund 70 Prozent fiel, noch weitaus gravierendere Folgen haben. Rambus stellt selbst keine Speicherbausteine her, sondern entwickelt technische Verfahren, die es an Chiphersteller lizenziert. Während die Patente des Unternehmens auf Rambus-Speicherkomponenten unstrittig sind, stellen einige Firmen die Gültigkeit dieser und anderer Patente für Single- und Double-Data-Rate-SDRAM infrage. Rambus konnte zwar mit einem Großteil der weltweiten Speicherchiphersteller Verträge über Lizenzzahlungen auch für SDR- und DDR-SDRAM unter Dach und Fach bringen, Infineon, Hyundai und Micron sträubten sich jedoch. Rambus hat in dem Verfahren erstmals öffentlich die Höhe der geforderten Lizenzzahlungen angegeben; für SDRAM seien es 0,75 und für DDR-SDRAM sogar 3,5 Prozent vom Netto-Verkaufspreis. Nach Angaben von Rambus liegen die für DDR-SDRAM geforderten Lizenzzahlungen deutlich über denen für Rambus-Speicherchips, weil die DDR-SDRAM-Technik auf gestohlenem geistigen Rambus-Eigentum basiere. Deshalb klagte Rambus vor Gerichten in den USA, Deutschland und anderen Ländern auch gegen Infineon, Hyundai und Micron.

Nach Ansicht dieser drei Firmen sind die durch offene JEDEC-Standards spezifizierten Speichertechniken SDR- und DDR-SDRAM nicht von Rambus-Patenten betroffen. Infineon erhob in dem Richmonder Verfahren darüber hinaus weitere Vorwürfe gegen Rambus: So habe sich das Unternehmen absichtlich Techniken patentieren lassen, über die der JEDEC gerade beraten habe, um später für Lizenzen zu kassieren. Offenbar folgten die Geschworenen den diesbezüglichen Argumenten der Infineon-Anwälte zumindest teilweise. Die weiteren Vorwürfe gegen Rambus, nämlich dass das Unternehmen gegen US-Antitrust-Gesetze und Regeln gegen betrügerische Unternehmen (RICO, Racketeering Influenced and Corrupt Organizations") verstoßen habe, fanden keine Zustimmung des Gerichts.

Da Rambus in Berufung geht, lässt sich der Einfluss der in Virginia gefällten Entscheidungen auf die laufenden Prozesse gegen Hyundai und Micron in Kalifornien und gegen Infineon, Hyundai und Micron in Mannheim noch nicht abschätzen. Diese Verfahren drehen sich teilweise um andere Patente und anders lautende Anschuldigungen. Rambus-Chef Geoff Tate fühlt sich jedenfalls nach wie vor im Recht: "Wir sind natürlich enttäuscht von diesem Urteil und gehen unverzüglich in Berufung. [...] Die strittigen Erfindungen sind Rambus-Erfindungen und die vor Gericht gebrachten Beweise machten klar, dass Infineon immer wusste, dass es Rambus-Erfindungen sind. Ich glaube weiterhin, dass die von Infineon erhobenen Vorwürfe wegen der [Nichtveröffentlichung der angemeldeten Patente beim] JEDEC völlig jeder Grundlage entbehren. Rambus befolgte die JEDEC-Regeln trotz der Tatsache, dass sich diese Regeln vor Gericht als verwirrend, widersprüchlich und wenig bekannt herausgestellt haben. Außerdem waren andere JEDEC-Mitglieder mit diesen Regeln nicht einverstanden. Wenn dieses Urteil bestehen bleibt, ist es eine ernste Bedrohung für alle Technologiefirmen, die ihre Erfindungen auf Basis der Gesetze über geistiges Eigentum schützen wollen. Es setzt innovative Firmen dem Risiko aus, ihr geistiges Eigentum durch die einfache Anwesenheit bei Sitzungen eines Standardisierungskomitees zu verlieren."

Tatsächlich haben nach Berichten des Online-Investoren-Dienstes fredhager.com Zeugenaussagen von JEDEC-Mitgliedern ein sehr verwirrendes Bild von den Regeln dieses Gremiums gezeichnet. Der IBM-Mitarbeiter Gordon Kelley soll demnach angegeben haben, dass IBM sich niemals verpflichtet gefühlt hätte, eigene Patentanmeldungen im JEDEC offen zu legen. (ciw)