Rat und EU-Parlament beim Elektronikschrott weiter uneins

Das Europäische Parlament hat in wichtigen Punkten den Vorstellungen des Ministerrats zu den seit langem geplanten Elektronikschrott-Richtlinien widersprochen.

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Von
  • Angela Meyer

Das Ringen um eine Regelung für den Umgang mit Elektronikschrott geht weiter: Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung über die seit langem geplanten Richtlinien zum Elektronikschrott beraten und erhebliche Abweichungen gegenüber den Vorschlägen des Ministerrats beschlossen. Rat und Europäisches Parlament müssen diese Richtlinien gemeinsam beschließen. Ein Vermittlungsverfahren wird jetzt die umstrittenen Details klären müssen. Nach der endgültigen Verabschiedung haben die EU-Mitgliedsstaaten anderthalb Jahre Zeit, um entsprechende nationale Gesetze zu verabschieden.

Mit den Richtlinien sollen Anreize für die Hersteller geschaffen werden, recyclinggerechte Produkte zu entwickeln. Zum einen soll von 2006 an der Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, PBB und PBDE (bromierte Flammhemmer) in Elektrogeräten verboten werden, ein Jahr früher als vom Rat vorgeschlagen. Gleichzeitig sollen die Hersteller ab 2005 die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle übernehmen. Dazu sollen die Hersteller neben Behandlung, Recycling und Deponierung des von ihnen produzierten Elektronikschrotts mindestens auch dessen Abholung an Sammelpunkten bezahlen. Die Mitgliedsstaaten können aber auch eine Finanzierung ab der Haustür des Letztbesitzers vorschreiben. Der Umweltausschuss hatte eine einheitliche Festlegung auf die Finanzierung ab Sammelstelle gefordert. Dies war der einzige Punkt, in dem das Parlament mit den Änderungsvorschlägen des Rats übereinstimmte.

Dabei sollen die großen Unternehmen individuell in die Pflicht genommen werden, lediglich kleine und mittlere Unternehmen sollen sich auch für eine kollektive Finanzierung entscheiden können. Der Rat hatte dagegen vorgeschlagen, generell eine Wahl zwischen individueller oder kollektiver Haftung zu ermöglichen. Für die so genannten historischen Abfälle, also die bis zum Inkrafttreten der Richtlinie bereits verkauften Geräte, sollen die Hersteller kollektiv die Kosten übernehmen. Eine solche Regelung möchte der Rat auch für die "Waisenabfälle", das heißt, die Geräte, deren Hersteller bei ihrer Entsorgung nicht mehr existieren oder nicht identifiziert werden können. Das Parlament will dagegen von den Herstellern eine entsprechende Vorsorge fordern, bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird.

Auch die Verbraucher werden nicht aus der Verantwortung entlassen: So soll es ab 2005 verboten werden, Elektronikschrott in den Hausmüll zu werfen, um sicherzustellen, dass ein möglichst hoher Rücklauf erreicht wird. Die Rückgabe an der Sammelstelle soll für den Verbraucher kostenlos sein -- was allerdings nicht heißt, dass die Entsorgungskosten beim Verkaufspreis nicht mit einbezogen werden dürfen. (anm)