Reaktionen auf Cookie-Urteil: Gesetzgeber gefordert
Während Verbraucherschützer einen Erfolg für Bürgerrechte sehen, wollen Wirtschaftsverbände die Zustimmungspflicht auf europäischem Wege wieder abschwächen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Werbe-Cookies hat ein gemischtes Echo ausgelöst. Nun hoffen alle Seiten auf eine europäische Klarstellung der Cookie-Regeln. Die Karlsruher Richter hatten wie zuvor der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Opt-out-Regelung nicht ausreicht, um die Zustimmung von Nutzern zur Speicherung von Daten zu erlangen.
VerbraucherschĂĽtzer erfreut
Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) begrüßte die Entscheidung erwartungsgemäß. "Will ein Webseitenbetreiber seine Nutzer durchleuchten, muss er sie zuvor nun zumindest um Erlaubnis bitten", erklärt VZBV-Vorstand Klaus Müller in einem ersten Statement. "Diese Klarstellung war lange überfällig."
Das Urteil stehe aber nicht nur für sich selbst. Nun fordert der VZBV, die kundenfreundliche Interpretation über europäische Gesetzgebung verbindlich zu machen. Die seit Jahren überfällige E-Privacy-Verordnung könne klare Regeln schaffen. Der aktuelle Vorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft, der das Nutzer-Tracking aufgrund einer Interessenabwägung zulassen soll, wird von den Verbraucherschützern aber abgelehnt.
Datenschutz als Wirtschaftshemmnis
Der Branchenverband Bitkom nimmt die entgegengesetzte Position ein. So sei es keinesfalls im Interesse der Internetnutzer, wenn diese nun von noch mehr Cookie-Warnungen genervt würden. Für die Internetwirtschaft verursache das Urteil vor allem Aufwand: "Neben den hohen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung müssen die Betreiber von Webseiten jetzt zusätzliche Prozesse und Formulare für ihre Web-Angebote einführen, um Cookies auch künftig nutzen zu dürfen", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Trotzdem sorge das Urteil nicht für die notwendige Rechtssicherheit. Denn auch wenn die Richter in Luxemburg und Karlsruhe die Anforderungen an die Zustimmung durch den Nutzer konkretisiert haben, ist es immer noch ein Streitpunkt, wann diese Einwilligung konkret erforderlich ist. So wollen Wirtschaftsvertreter durchsetzen, dass auch Cookies als essenziell gelten, wenn sie für das Geschäftsmodell einer Website erforderlich sind. Damit wäre eine explizite Zustimmung durch den Nutzer etwa nicht mehr notwendig, wenn ein explizit werbefinanziertes Angebot Cookies zu Werbezwecken verwendet. Auch die Datenspeicherung zu Analyse-Zwecken ist umstritten.
Umsetzungspause gefordert
Ähnlich äußert sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). "Falsch verstandener Datenschutz hilft nur wenigen und verstärkt vielmehr die Abhängigkeit ganzer Volkswirtschaften", erklärt Verbands-Vizepräsident Thomas Duhr. So hätten es Browser-Hersteller bereits übernommen, hoheitliche Regierungsaufgaben zu übernehmen – eine Anspielung auf die Anti-Tracking-Vorstöße, insbesondere von Apple und Google.
Schnellschüsse von Aufsichtsbehörden oder dem deutschen Gesetzgeber seien abzulehnen. Stattdessen sollte nun eine Umsetzungspause von mindestens sechs Monaten eingelegt werden, um langfristige Lösungen zu debattieren. Dieses vorgeschlagene Moratorium fällt zusammen mit der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft. So war die Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung in der Vergangenheit vor allem am Widerstand der deutschen Regierung gescheitert.
Hauptsache einheitlich
Der Digitalverband eco hingegen konzentriert sich in seiner ersten Stellungnahme auf die positiven Aspekte des Urteils. Es sei begrüßenswert, wenn in ganz Europa endlich einheitliche Regeln herrschten, heißt es in einer ersten Stellungnahme. Nun komme es darauf an, die Datenschutz-Grundverordnung insgesamt zu evaluieren. Hier plädiert der eco wie die anderen Wirtschaftsverbände für eine Aufweichung der Vorschriften zur Zweckbindung der verarbeiteten Daten.
(axk)