Recht auf Reparatur: EU-Richtlinie kann in Kraft treten

Reparaturen von Produkten sollen mit einer neuen Richtlinie in der EU leichter zugänglich, transparenter und attraktiver werden.

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Protestschild von Right to Repair Europe

2019 hielt ein Reparaturaktivist dieses Pappschild vor dem Brandburger Tor hoch.

(Bild: Right to Repair Europe)

Lesezeit: 3 Min.

Der Europäische Rat hat die Richtlinie über das Recht auf Reparatur ("R2R") angenommen. Sie soll es Verbrauchern erleichtert, Waren reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Reparaturdienstleistungen sollen leichter zugänglich, transparenter und attraktiver werden. Mit der Annahme der Richtlinie ist der letzte Schritt im europäischen legislativen Prozess abgeschlossen. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und muss in den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Gesetz umgesetzt werden.

Verkäufer müssen laut Richtlinie (PDF) Reparaturen anbieten, wenn Produkte wie Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist versagen. Nach der Reparatur verlängert sich die Frist um ein Jahr. Wenn sich Verbraucher für ein Ersatzangebot entscheiden, bekommen sie erneut eine gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren.

Hersteller müssen öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen, insbesondere dazu, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Originalteile für technisch reparierbare Geräte müssen zu einem angemessenen Preis bereitstellen. Hersteller dürfen Ausbesserungen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen nicht erschweren. Jeder Mitgliedsstaat muss mindestens eine Förderung von Reparaturen einführen wie Gutscheine, Kurse, Informationskampagnen oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturleistungen.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz, mit dem Hersteller verpflichtet werden, kostenlose und transparente Reparaturinformationen für Verbraucher sowie fachlich kompetenten Reparateuren bereitzustellen. Außerdem müssen Hersteller mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für Produkte vorhalten und innerhalb von 14 Tagen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. So soll sich die Reparatur finanziell gegenüber dem Neukauf lohnen. Das Gesetz soll im Laufe dieses Jahres vorliegen. Selbsthilfewerkstätten sollen langfristig Fördergelder bekommen.

Das Bündnis Right to Repair Europe begrüßt neue Regeln für vernünftige Preise für Originalteile und das Verbot von Praktiken, durch die Reparaturen und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindert werden. Allerdings habe die EU die Chance verpasst, einen "wirklich fairen Reparaturmarkt" zu schaffen. Die Richtlinie decke zu wenig Produkte ab und lasse Schlupflöcher offen, heißt es in einer Analyse.

Die EU-Kommission hatte die Richtlinie im März 2023 vorgelegt, sie ist Teil der "Neuen Verbraucheragenda und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft". Sie ergänzt weitere EU-Vorschriften zur Förderung eines nachhaltigen Konsums, wie etwa die Ökodesign-Verordnung, die der EU-Rat vor ein paar Tagen angenommen hat. Sie soll dafür sorgen, nur noch solche Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind.

(anw)