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Recht auf Reparatur: Online-Marktplatz Refurbed kritisiert PlÀne der EU

Kristina Beer

(Bild: Sunset Paper/Shutterstock.com)

Der Vorschlag der EU-Kommission fĂŒr ein Recht auf Reparatur geht Refurbed nicht weit genug. Hersteller könnten Reparaturen weiterhin verhindern oder aussitzen.

Die EU-Kommission hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf fĂŒr ein "Recht auf Reparatur" vorgelegt [1]. Der Online-Marktplatz fĂŒr wiederaufbereitete GerĂ€te, Refurbed [2], ĂŒbt Kritik an dem Entwurf. Er bleibe dem bereits bekannten Wirtschaften zu sehr verhaftet, dabei mĂŒsse der Weg in eine echte Kreislaufwirtschaft angestrebt werden.

Kilian Kaminski, Co-GrĂŒnder von refurbed, kommentiert: "Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – "Business as usual" darf es nicht mehr geben."

Refurbed regt Verbesserungen fĂŒr den Entwurf an. So sollte es etwa einen EU-Repair-Score geben, der potenzielle KĂ€uferinnen und KĂ€ufer darĂŒber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann, wie einfach das ist und mit welchen Kosten eine Reparatur verbunden wĂ€re – auf einen Reparierbarkeitsindex hatte sich die Kommission allerdings schon Ende 2022 verstĂ€ndigt [3].

Auch sei der Reparatursektor bisher nicht ausreichend entwickelt, erklĂ€rt Refurbed. Um aber eine Reparatur zur Norm zu machen, brauche es finanzielle Anreize, die Reparaturen erschwinglich machen. Dies könne aus Sicht des Unternehmens ĂŒber eine erweiterte Herstellerverantwortung erreicht werden.

Zudem mĂŒsse der Grundsatz "Reparatur vor Ersatz" gesetzlich verankert werden. Der aktuelle Vorschlag der Kommission sei hier noch nicht stark genug. Produkte mĂŒssten reparaturfĂ€hig konstruiert werden. Damit möchte Refurbed auch die Axt an den Grundsatz legen, dass Hersteller beschĂ€digte Produkte einfach ersetzen dĂŒrften. Dies fĂŒhre nicht dazu, dass diese etwas grundlegend am Design ihres Produkts Ă€ndern. Vielmehr mĂŒsste es eine Pflicht geben, dass der Ersatz eines Artikels mit wiederaufbereiteten Artikel erfolgen mĂŒsse.

Auch GeschĂ€ftspraktiken, die eine Reparatur behindern oder einschrĂ€nken, sollen verboten werden. Refurbed nennt hier etwa ein Verbot von "part Pairing", was die Begrenzung der Reparatur durch Hardware, Software oder vertragliche Verpflichtungen umfasst. UnabhĂ€ngige Marktteilnehmer mĂŒssten die Erlaubnis erhalten, das Produkt mit Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen zu warten. Die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen – einschließlich Diagnosewerkzeugen, Software und Updates fĂŒr alle Unternehmen im Reparatursektor, sowie die GewĂ€hrleistung eines erschwinglichen Zugangs zu Ersatzteilen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der mindestens der erwarteten Lebensdauer des Produkts entspricht – gehöre dazu. Der aktuelle Vorschlag könne Herstellern ein Quasi-Monopol auf Reparatur einbringen, da sie nicht ausreichend verpflichtet sind, die erforderlichen Informationen und Ersatzteile fĂŒr den Reparatursektor zugĂ€nglich zu machen, erklĂ€rte Refurbed.

Nicht zuletzt solle der öffentliche Sektor als Vorbild dienen, indem er durch Vorschriften fĂŒr das öffentliche Beschaffungswesen Anforderungen und Ziele fĂŒr die Verwendung reparierbarer und aufgearbeiteter Produkte festlegt. "Wir zĂ€hlen nun darauf, dass das EuropĂ€ische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diesen Vorschlag weiterentwickeln, damit sie ihrer Verantwortung nachkommen und einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten. Denn Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen – sowohl auf privater als auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene", ergĂ€nzt Kaminski.

Unter anderem das Bundesland ThĂŒringen springt bisher als staatlicher Reparaturhelfer ein. Reparaturwillige werden seit 2021 mit einem Reparaturbonus unterstĂŒtzt [4]. Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) forderte bereits, einen solchen Bonus bundesweit einzufĂŒhren [5]. Auch das Land ThĂŒringen setzt sich seit Erfolg seines Programms dafĂŒr ein.

Der Online-Marktplatz Refurbed fĂŒr wiederaufbereitete GerĂ€te wurde 2017 in Wien gegrĂŒndet.

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(kbe [7])


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[1] https://www.heise.de/news/Anti-Wegwerfen-EU-Kommission-will-fuenf-bis-zehnjaehriges-Recht-auf-Reparatur-7625264.html
[2] https://www.heise.de/select/ct/2022/18/2216612120121551004
[3] https://www.heise.de/news/Mit-Reparierbarkeitsindex-EU-Energielabel-fuer-Smartphones-und-Tablets-kommt-7398298.html
[4] https://www.heise.de/news/Thueringen-startet-Reparaturprogramm-gegen-Wegwerf-Mentalitaet-6062084.html
[5] https://www.heise.de/news/Reparaturbonus-2-0-in-Thueringen-NABU-wirbt-fuer-Bonus-auf-Bundesebene-7219858.html
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