Recht auf Reparatur: Online-Marktplatz Refurbed kritisiert Pläne der EU
Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Recht auf Reparatur geht Refurbed nicht weit genug. Hersteller könnten Reparaturen weiterhin verhindern oder aussitzen.
Die EU-Kommission hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf für ein "Recht auf Reparatur" vorgelegt. Der Online-Marktplatz für wiederaufbereitete Geräte, Refurbed, übt Kritik an dem Entwurf. Er bleibe dem bereits bekannten Wirtschaften zu sehr verhaftet, dabei müsse der Weg in eine echte Kreislaufwirtschaft angestrebt werden.
"Business as usual darf es nicht mehr geben"
Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed, kommentiert: "Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – "Business as usual" darf es nicht mehr geben."
Refurbed regt Verbesserungen für den Entwurf an. So sollte es etwa einen EU-Repair-Score geben, der potenzielle Käuferinnen und Käufer darüber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann, wie einfach das ist und mit welchen Kosten eine Reparatur verbunden wäre – auf einen Reparierbarkeitsindex hatte sich die Kommission allerdings schon Ende 2022 verständigt.
Auch sei der Reparatursektor bisher nicht ausreichend entwickelt, erklärt Refurbed. Um aber eine Reparatur zur Norm zu machen, brauche es finanzielle Anreize, die Reparaturen erschwinglich machen. Dies könne aus Sicht des Unternehmens über eine erweiterte Herstellerverantwortung erreicht werden.
Zudem müsse der Grundsatz "Reparatur vor Ersatz" gesetzlich verankert werden. Der aktuelle Vorschlag der Kommission sei hier noch nicht stark genug. Produkte müssten reparaturfähig konstruiert werden. Damit möchte Refurbed auch die Axt an den Grundsatz legen, dass Hersteller beschädigte Produkte einfach ersetzen dürften. Dies führe nicht dazu, dass diese etwas grundlegend am Design ihres Produkts ändern. Vielmehr müsste es eine Pflicht geben, dass der Ersatz eines Artikels mit wiederaufbereiteten Artikel erfolgen müsse.
Reparaturen nicht behindern
Auch Geschäftspraktiken, die eine Reparatur behindern oder einschränken, sollen verboten werden. Refurbed nennt hier etwa ein Verbot von "part Pairing", was die Begrenzung der Reparatur durch Hardware, Software oder vertragliche Verpflichtungen umfasst. Unabhängige Marktteilnehmer müssten die Erlaubnis erhalten, das Produkt mit Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen zu warten. Die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen – einschließlich Diagnosewerkzeugen, Software und Updates für alle Unternehmen im Reparatursektor, sowie die Gewährleistung eines erschwinglichen Zugangs zu Ersatzteilen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der mindestens der erwarteten Lebensdauer des Produkts entspricht – gehöre dazu. Der aktuelle Vorschlag könne Herstellern ein Quasi-Monopol auf Reparatur einbringen, da sie nicht ausreichend verpflichtet sind, die erforderlichen Informationen und Ersatzteile für den Reparatursektor zugänglich zu machen, erklärte Refurbed.
Nicht zuletzt solle der öffentliche Sektor als Vorbild dienen, indem er durch Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen Anforderungen und Ziele für die Verwendung reparierbarer und aufgearbeiteter Produkte festlegt. "Wir zählen nun darauf, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diesen Vorschlag weiterentwickeln, damit sie ihrer Verantwortung nachkommen und einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten. Denn Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen – sowohl auf privater als auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene", ergänzt Kaminski.
Unter anderem das Bundesland ThĂĽringen springt bisher als staatlicher Reparaturhelfer ein. Reparaturwillige werden seit 2021 mit einem Reparaturbonus unterstĂĽtzt. Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) forderte bereits, einen solchen Bonus bundesweit einzufĂĽhren. Auch das Land ThĂĽringen setzt sich seit Erfolg seines Programms dafĂĽr ein.
Der Online-Marktplatz Refurbed für wiederaufbereitete Geräte wurde 2017 in Wien gegründet.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
(kbe)