Recht auf "schnelles" Internet: Weg frei für mehr Mindestbandbreite

Die Mindestversorgung eines Internetzugangsdienstes wird laut dem Beschluss des Digitalausschusses des Bundestags von 10 auf 15 MBit/s im Download angehoben.

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Router mit Ethernetkabeln

(Bild: sirtravelalot/Shutterstock.com)

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Der Digitalausschuss des Bundestags hat am Mittwoch nach einiger Verzögerung den Entwurf zu einer ersten Novelle der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) gebilligt. Die Abgeordneten hätten ihr "Einvernehmen" zu der Initiative erteilt, hieß es vom Parlament. Danach sollen die Mindestbandbreiten eines Internetzugangsdienstes von 10 auf 15 MBit/s im Download und von 1,7 auf 5 MBit/s im Upload angehoben werden. Das Bundesdigitalministerium hatte sich bereits vorher mit diesem Schritt einverstanden erklärt, sodass die Reform nun in Kraft treten kann.

Die Änderung solle jetzt möglichst Ende dieses Jahres oder Anfang 2025 umgesetzt werden, kündigte Digitalstaatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) bei der Sitzung an. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die höhere Bandbreiten gefordert hatte. Neben den Antragstellern stimmte nur die Gruppe der Linken dafür. In der Diskussion im Ausschuss verwiesen Redner darauf, dass Verbraucher weiterhin umfassend über das sogenannte Recht auf schnelles Internet und die Möglichkeiten, es geltend zu machen, informiert werden müssten. Die Verfahren zur Feststellung einer Unterversorgung seien zu langwierig. Auch müsse das Kontaktformular auf der Webseite der Bundesnetzagentur nutzerorientierter gestaltet werden.

Die Ampel-Fraktionen hatten sich im Juni darauf geeinigt, die Mindestbandbreiten zu erhöhen. Eigentlich hätte dies schon viel früher erfolgen sollen: Gegenüber dem Bundesrat sagte die Bundesregierung bereits 2022 zu, sie werde Mitte 2023 die mit dem Rechtsanspruch verknüpften Geschwindigkeiten steigern. Das Digitalministerium beharrte aber zunächst darauf, dass eine Novelle der TKMV erst auf Basis einer Evaluation und der Einholung von Gutachten eingeleitet werden könne. Zuletzt lief noch eine Aktualisierung der Erhebung der in Deutschland genutzten Mindestdatenraten.

Profitiert haben bislang nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März dieses Jahres schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der Verordnung zu versorgen. Die Regulierungsbehörde brachte anfangs eine Größe von bis zu 330.000 potenziell von einer Unterversorgung betroffener Haushalte ins Spiel. Laut der Regierung ist diese Zahl mittlerweile "aufgrund von Verbesserungen am Festnetz gesunken". Allein zwischen Juni 2022 und Februar 2024 erreichten die Bundesnetzagentur insgesamt 5581 Eingaben über eine mögliche Unterversorgung. In 29 Fällen davon stellte sie zunächst offiziell ein entsprechendes Defizit fest. In 13 sollen kurzzeitig realisierte Versorgungsmöglichkeiten über Mobilfunk oder Festnetz geschaffen worden sein.

(mho)