Rechtschreibrat: Geliked, geliket oder gelikt?

Es gibt neue verbindliche Regeln für deutsche Sprache. Darin sind erstmals Anglizismen wie "geliked" oder "gefaked" geregelt.

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Eine menschliche Hand gibt einen Daumen hoch

Daumen hoch ist das ikonische Symbol für einen Like.

(Bild: Erstellt mit Midjourney durch heise online)

Lesezeit: 2 Min.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sein Regelwerk aktualisiert. In der 2024er-Fassung beschäftigt sich das Gremium verstärkt mit moderner Sprache, wie sie etwa durch soziale Medien geprägt wird.

Neu sind zahlreiche eingedeutschte Anglizismen, darunter "timen", "mailen", "liken" und "faken". Der Rat folgt damit dem Duden, der diese Wörter teilweise schon vor Jahrzehnten aufgenommen hat – "mailen" etwa 2000 und "faken" 2004. Das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung ist verbindlich für Schulen und Ämter.

Darin gibt es jetzt verbindliche Regeln zur Partizipbildung, um auszudrücken, dass man etwas getan hat. Korrekt sind demnach "geliked" oder "gelikt", nicht aber "geliket". Analog sind "gefaked" und "gefakt" zulässig, nicht aber "gefaket".

Im Bürokratendeutsch lautet die Regel:

"Bei Fremdwörtern aus dem Englischen werden Flexionsendungen in der Regel an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst. In einigen Fällen ist auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung zulässig."

Komplizierter wird's, wenn man das Partizip dekliniert. So ist "die gefakte Nachricht" korrekt; "die gefakede Nachricht" dagegen stuft der Rat als falsch ein.

Zum Thema Gendern schweigt sich der Rechtschreibrat derweil aus. Verbindliche Regeln für Sternchen oder Doppelpunkte gibt es nicht – das bleibt somit Thema der Einrichtungen und Politik.

Das komplette 2024er-Regelwerk umfasst 348 PDF-Seiten. Die Version von 2016 war 284 Seiten lang, aufgeteilt in Regeln und ein gesondertes Wörterverzeichnis.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung besteht seit dem Jahr 2004. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.

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Als Grundlage für die Regeln dient der sogenannte Orthografische Kernkorpus (OKK) des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS). Er enthält rund 14 Milliarden Wortformen mit Daten aus Zeitungs- und Zeitschriftentexten aller Länder und Regionen mit Deutsch als Amtssprache.

(mma)