Rechtsexperten sehen Licht und Schatten im ACTA-Internet-Kapitel

Deutsche Urheberrechtsexperten sehen die Gefahr, dass Internetzugangssperren für Urheberrechtsverletzer hoffähig werden, wenn sie einmal in einem internationalen Abkommen aufgenommen werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 119 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Monika Ermert

Die Urheberrechtsexperten Thomas Dreier, Thomas Hoeren und Annette Kur sehen die Gefahr, dass Zugangssperren für Urheberrechtsverletzungen hoffähig werden, wenn sie einmal in einem internationalen Abkommen aufgenommen werden. Das urteilten sie, nachdem sie sich das kürzlich vom kanadischen Juristen Michael Geist veröffentlichte Internet-Kapitel des geplanten und dank nichtöffentlicher Verhandlungen teilweise geheimnisumwitterten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) studiert haben. Der deutsche Gesetzgeber müsse nichts ändern, aber er könnte es unter Verweis auf ACTA, meinte Thomas Dreier vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institute of Technology.

Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster kritisierte, das Sperren von Internetzugängen nach dem "Three-Strikes-Modell" in ein solches internationales Abkommen auch nur hineinzuschreiben, bedeute schon eine Gefahr. Auch wenn der Text in der vorliegenden Form keinen Anlass zur übertriebenen Besorgnis liefere, weil er den Staaten offenbar Flexibilität bei der Entscheidung für oder gegen ein Three-Strikes-Modell zugestehe, könne die Möglichkeit verloren gehen, noch einmal unter das ACTA-Niveau zu gehen, sagte Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht: "Die Flexibilität in die umgekehrte Richtung, also zu weniger scharfen Durchsetzungsregimen, wird eingeschränkt."

Ihr kanadischer Kollege Geist ist überzeugt, dass ACTA der Ausgangspunkt für den weltweiten Vormarsch von Internetsperren bedeuten wird. Geist verwies gegenüber heise online darauf, dass das Sperren von Nutzerzugängen das "einzige Beispiel" ist, das der vorliegende Textentwurf als angemessenen Schritt für die Provider bezeichnet, die in den Genuss des in Aussicht gestellten Haftungsprivilegs kommen wollen. "Auch die Internet Treaties (PDF-Datei) der World Intellectual Property Organisation boten zunächst Flexibilität bei der Behandlung von Techniken zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen an, aber die sind längst ausgehöhlt durch die Umsetzung im Stil des Digital Millenium Copyright Act", warnte Geist. "Wir müssen damit rechnen, dass der flexible regulatorische Ansatz nach und nach als 'Three-strikes'-Option interpretiert werden wird."

Geists Befürchtungen hinsichtlich ACTA sind sicherlich auch deshalb größer, weil kanadisches Recht sehr viel stärker verändert werden müsste. So auch bei der Haftung für fremde Inhalte. In Kanada reicht es aktuell aus, wenn ein Internet Service Provider die Beschwerde eines Rechtebesitzers an einen potentiellen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzer weiter reicht. In Deutschland dagegen müssen Provider nicht nur verletzende Inhalte sperren, sie sind laut verschiedenen Gerichtsentscheidungen sogar gehalten, auch ähnlich gelagerte Verletzungen zu unterbinden.

Was für große Anbieter wie eBay noch gerade so möglich sei, mache kleinen Anbietern ziemliche Probleme, sagte Dreier. Er hege daher Sympathie für die "Formalisierung des Notice-and-Take-Down'-Verfahrens", das laut dem ACTA-Internet-Kapitel keine weitere Überwachungspflicht mit sich bringe. Nach Ansicht von Hoeren könnte damit sogar die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt werden.

Hoeren beurteilte es als Ausweichmanöver, dass ACTA als Handelsabkommen deklariert wird. Die Durchsetzung von Urheberrechten werde als Freihandel deklariert. Dreier sah es wie Hoeren als unverständlich an, "warum wichtige Dinge, die alle angehen, geheim verhandelt werden". Aus Sicht der Regierungen sei es möglicherweise bequem, wenn sie sich nicht mit Kritik zu befassen hätten. Die Einflussnahme von Lobbyisten werde allerdings kaum gestoppt und sei damit höchst einseitig.

"Warum haben die Regierungen nur so viel Angst vor der Netzgemeinde?", fragte Hoeren. In der gebe es doch auch eine Menge Sachverstand. Solange die ACTA-Texte aber geheim verhandelt und nur bitweise ans Licht der Ă–ffentlichkeit gelangten, blieben viele Fragen auch fĂĽr die deutschen Rechtswissenschaftler offen. (anw)